Mit 150 km/h war der junge Mann im Dezember 2018 in dieses Auto gekracht. Die Mutter starb, ihr zehnjähriger Sohn wurde schwer verletzt. Der Vater war zum Unfallzeitpunkt nur kurz auf der Toilette des Parkplatzes "Fuchsbuckel" gewesen. Foto: Mahnke/dpa
Von Oliver Pietschmann
Bensheim/Darmstadt. Eine Familie macht Rast auf einem Parkplatz in Südhessen. Völlig unerwartet rast ein junger Mann auf der Flucht vor der Polizei in den parkenden Wagen. Eine Mutter wird tödlich verletzt. Ab Donnerstag muss sich der 18-jährige Fahrer dafür in Darmstadt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor.
Auf der Flucht vor Zivilfahndern schoss er am 30. Dezember vergangenen Jahres mit 150 Stundenkilometern auf den Autobahnparkplatz "Fuchsbuckel" an der A 5 bei Bensheim. Sein Fahrzeug krachte hier in den geparkten Wagen der Familie aus Düsseldorf. Der Vater hatte auf dem Parkplatz nur kurz auf die Toilette gehen wollen. Bei dem Unfall wurde seine 39 Jahre alte Frau so schwer verletzt, dass sie wenig später starb.
Für die Anklage ist das Auto die Tatwaffe
Der 18-Jährige soll damals ohne Führerschein gefahren sein. Zudem sei sein Auto nicht zugelassen gewesen, hieß es. Also ergriff er die Flucht, als ihn eine Zivilstreife auf der Autobahn anhalten wollte. In der Folge gab es den verheerenden Unfall auf dem Parkplatz. Die Mutter saß auf der Rückbank des Wagens, als es zum Zusammenstoß kam. Ihr zehn Jahre alter Sohn wurde schwer verletzt. Der Vater erlitt einen Schock. Auch der 18-Jährige trug schwere Verletzungen davon und sitzt seit seiner Genesung in Untersuchungshaft.
Die Anklage lautet gemäß einer Gerichtssprecherin deshalb auf Mord, weil eine andere Straftat, nämlich das Fahren ohne Führerschein mit einem nicht versicherten Auto, verdeckt werden sollte. Der Fahrer habe wissentlich in Kauf genommen, dass bei seinem Manöver Menschen getötet werden könnten. Das Auto sei hier das Tatmittel - ist also quasi die Waffe.
Sollte der 18-Jährige nach dem Erwachsenenstrafrecht wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da der Angeklagte noch nicht 21 Jahre alt ist, könnte er auch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden. Hier liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren. Sollte das Gericht eine besondere Schwere der Schuld feststellen, kann die Strafe auch 15 Jahre betragen.