Verteidigung wehrt sich gegen Mord-Vorwurf
Urteil im Autobahn-Raser-Prozess wird am Montag erwartet. 19-Jähriger war Ende Dezember auf der A5 vor Polizei geflohen. Bei einem Folge-Unfall starb eine 39-Jährige.
Darmstadt. (mpt) Keine weiteren psychiatrischen und verkehrspsychologischen Gutachten, keine weiteren Zeugenaussagen mehr: Der Prozess um den Autobahn-Raser, der am 30. Dezember 2018 mit 150 km/h in den A5-Parkplatz "Fuchsbuckel" bei Heppenheim einfuhr und einen tödlichen Unfall verursachte, neigt sich dem Ende entgegen. Am Mittwoch wird das Plädoyer der Staatsanwaltschaft erwartet, am
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