Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim ist gültig
VGH weist erneuten Antrag eines Plakatierers zurück. Die "Stimmgabeln" dürfen bleiben.
Mannheim. (ger) Die Plakatierungsrichtlinie der Stadt in ihrer Fassung vom 7. Juni 2011 ist weiterhin gültig. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat in einem erneuten Beschluss vom 26. Januar den mittlerweile dritten Antrag, den die Anwälte eines Plakatierers gegen die Richtlinie gestellt hatten, abgewiesen.
In seiner Begründung führt der VGH aus, dass die
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