Urteil in Mannheim

Sechs Jahre Haft für den Auftrag zum Mord an der eigenen Frau

Gericht überzeugt, dass 71-Jähriger seine Gattin umbringen lassen wollte - Er bekam sechs Jahre Haft

21.08.2018 UPDATE: 22.08.2018 06:00 Uhr 2 Minuten, 37 Sekunden
Foto: dpa

Von Willi Berg

Mannheim. Ein 71-Jähriger wollte seine von ihm getrennt lebende Ehefrau umbringen lassen. Davon war das Mannheimer Schwurgericht überzeugt und verurteilte den Rentner jetzt zu sechs Jahren Haft wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Verteidiger Steffen Kling will Rechtsmittel einlegen. Er hatte Freispruch für den aus Bosnien stammenden Deutschen gefordert.

"Er suchte eine Person, die bereit war, seine Frau zu töten", so der Vorsitzende Richter, Gerd Rackwitz. Eine Frau, die der Angeklagte nach über 30 Ehejahren wohl abgrundtief hasste. Der "extrem geizige und eifersüchtige" Mann habe ihr vorgeworfen, sein Geld zu verschwenden und ihn zu betrügen. Beides war unbegründet, zumal die 15 Jahre jüngere Frau ihr eigenes Geld mit einer Modeboutique verdient. Im August 2016 zog sie aus dem gemeinsamen Haus in Maxdorf aus. "Er sah sich als Opfer und war nicht bereit, die Trennung zu akzeptieren", sagte Rackwitz.

Auf der Suche nach einem Auftragsmörder erhielt der Rentner den Tipp, sich an einen "Mohammed" zu wenden. Was der Senior nicht wusste: Der Mann war ein Informant der Polizei. "Die Schlampe hat den Tod verdient", sagt der Angeklagte bei dem ersten Treffen in Mannheim. Er bot dem V-Mann 30.000 Euro für den Mord an und zog ein Bündel 500 Euro-Scheine hervor. Und machte mit einer vulgären Geste deutlich, dass dieser die Gattin auch vergewaltigen könne. Er werde es sich überlegen, sagte "Mohammed" und informierte die Polizei. Beim nächsten Treffen am 10. November 2017 brachte er einen Mann mit, den er als seinen "Boss" vorstellte. "Zum Glück war es kein Auftragsmörder, sondern ein verdeckter Ermittler", sagte Richter Rackwitz.

Gegenüber dem Beamten wiederholte der Angeklagte seinen Plan, die Gattin töten zu lassen: "Diese Frau muss weg vom Fenster." Da der Polizist verkabelt war, konnten die Gespräche aufgezeichnet werden. "Es war klar, wer was gesprochen hat", sagte der Vorsitzende. Und: "Es war eine überwachte Tat." Der Beamte gab vor, einen anderen Mann mit dem Mord beauftragen zu können. Zum Schein verlangte er als Anzahlung 5000 Euro und weitere 35.000 Euro nach dem Mord. Der Angeklagte akzeptierte dies und erkundete mit dem verdeckten Ermittler stundenlang mögliche Tatorte. Schließlich sollte die Frau in der Tiefgarage ihrer Wohnung in Neustadt erschossen und die Leiche in den Rhein geworfen werden, so der Plan des Rentners. Man kam überein, dass der 71-Jährige sich wieder meldet, sobald er die Anzahlung beisammen hat. Dann wolle er "einen Sack Kartoffeln" im Auto seiner Frau sehen, sagte der Angeklagte zu dem Beamten. Damit war nach Ansicht des Gerichts deren Leiche gemeint.

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Für die Strafkammer stand fest: "Er hat den Plan nicht aufgegeben, sondern verschoben", sagte der Vorsitzende. Einige Tage später wurde der Mann verhaftet. In seinem Schließfach fand die Polizei 50.000 Euro. Das Geld, um den vermeintlichen Auftragskiller zu bezahlen, wäre also vorhanden gewesen. Möglicherweise habe der Angeklagte gehofft, der Mord werde auch ohne Anzahlung ausgeführt. Schon einmal habe er zwei Slowenen 20.000 Euro vorab gezahlt, wie er dem verdeckten Ermittler berichtete. Die beiden hätten sich dann mit dem Geld davongemacht. Nach Ansicht des Gerichts befürchtete er, dass ihm dies wieder passiert. Verteidiger Steffen Kling argumentierte: "Er hat die Anzahlung nicht geleistet."

Der frühere Hilfsarbeiter hatte 1983 seine Frau geheiratet. In den letzten Jahren sei "die Ehe nicht so harmonisch gewesen", sagte Richter Rackwitz. Während die 15 Jahre jüngere Gattin gerne kulturelle Veranstaltungen besuchte, traf ihr Mann sich lieber mit Kumpels in einem Fitnessstudio. "Er konnte ihr Streben nach Freiheit und Unabhängigkeit nicht akzeptieren", so der Richter. Die Eifersucht nahm geradezu wahnhafte Züge an. So bildete er sich ein, seine Frau würde Freier in ihrem Laden empfangen. Schon im letzten Sommer kündigte er dem Sohn an, er wolle dessen Mutter umbringen. Der nahm das aber nicht ernst. In dem Prozess machte der Angeklagte keine Angaben. Die Polizei habe ihm eine Falle gestellt und ihn zu der Tat gedrängt, sagte er einem Psychiater in der U-Haft. Für das Gericht eine "Schutzbehauptung".

Die Kammer geht von verminderter Schuldfähigkeit des Angeklagten aus. Der Grund: Der Psychiater hatte hirnorganische Veränderungen und kognitive Störungen festgestellt. Diese hätten auf die Emotionalität des Rentners "durchgeschlagen", so der Vorsitzende. Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann beantragte fünf Jahre Haft. Der Verurteilte ist mit seiner Frau noch verheiratet. Aber die Scheidung läuft.

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