Lebensgefährte schlug 50 Mal mit einem Ast auf Schwangere ein
36-jähriger Bulgare musste sich vor Gericht verantworten - Partnerin verlor Kind nach Schlägen und Vergewaltigung

Von Gerhard Bühler
Mannheim. Weil er seine schwangere 26-jährige Lebensgefährtin am 28. September 2018 mit Schlägen und Tritten übel zugerichtet und anschließend vergewaltigt hat, ist ein Wanderarbeiter aus Bulgarien vom Landgericht Mannheim zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Den Vorwurf, dass dadurch das Ungeborene im Mutterleib vorsätzlich getötet werden sollte, konnte die Staatsanwaltschaft mangels Beweisen nicht aufrechterhalten.
Die in der Verhandlung vorgetragenen Schilderungen geben Einblick in für Mitteleuropäer nur schwer vorstellbare Verhältnisse: Täter und Opfer gehören einer türkischsprachigen Minderheit in Bulgarien an, verfügen über geringe Bildung und leben in ärmsten Verhältnissen. Im Alter von 24 Jahren "heiratet" der Angeklagte Velko A. ein damals 14-jähriges Mädchen nach dem Ritus der Dorfgemeinschaft.
Die beiden leben zwölf Jahre lang zusammen in dem Ort, sie bekommt von ihm vier Kinder. Schon in der bulgarischen Heimat leidet er unter krankhaften Eifersuchtsanfällen. Er wirft seiner jungen Frau unzählige Affären vor und schlägt sie regelmäßig.
Beide haben kaum Schul- und auch keine Berufsausbildung. Im Jahr 2018 kommen sie nach Mannheim/Ludwigshafen, wo Verwandte von ihnen leben. Der heute 36-Jährige findet gelegentlich Arbeit im Gerüstbau. In ihrer Wohnung wollen die Verwandten das Paar und dessen ältesten zwölfjährigen Sohn aber nicht aufnehmen. Der Grund sind die Eifersuchtsszenen und Gewaltausbrüche des Mannes. Die Familie haust in einem Zeltlager von Zuwanderern bei Mannheim-Rheinau.
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Dort kommt es am 28. September vergangenen Jahres zum Eklat. Bei einer erneuten Eifersuchtsattacke reißt Velko A. einen Ast vom Baum ab und beginnt, seine Frau damit zu schlagen. Mehr als 50 Mal schlägt er zu, wie später gezählt wird. Zudem tritt er sie mit seinen schweren Arbeitsschuhen mit Stahlkappen.
"Sie war am ganzen Körper blau geschlagen. Das war mit das Schlimmste, was ich je gesehen habe", sagt Oberstaatsanwalt Reinhard Hofmann im Prozess und macht sein Entsetzen deutlich: "Das war Folter." Der zwölfjährige Sohn läuft während des Geschehens davon und alarmiert Bekannte.
Letztlich ruft jemand von ihnen die Polizei. Doch die Streife kann das Paar, das sich versteckt hat, in der Dunkelheit nicht finden. Die Frau ist ihrem Lebensgefährten hilflos ausgeliefert. Als die Beamten weg sind, schlägt er weiter zu und fällt danach über sie her.
Noch in der Nacht bringt sie ein Neffe wegen ihres üblen Zustands zur Schwester des Angeklagten, die in Ludwigshafen wohnt. Fünf Tage lang verhindert Velko A., dass seine Partnerin einen Arzt aufsucht. Doch ihr Zustand wird immer schlimmer. Schließlich wird sie ins Mannheimer Uniklinikum gebracht, wo der 26 Wochen alte Fötus tot zur Welt kommt.
"Das war hohe kriminelle Energie, er hat voller Brutalität zugeschlagen", betont der Oberstaatsanwalt. Wegen der schweren Körperverletzung und Vergewaltigung fordert er eine Haftstrafe von neun Jahren. Die vorsätzliche Abtreibung des Fötus sieht er angesichts der vier Kinder des Paars als nicht beweisbar an.
"Dieses Milieu liegt uns so fern, dass es sich niemand vorstellen kann", sagt Rechtsanwalt Steffen Kling, der Verteidiger des Angeklagten. Er glaubt, das Opfer würde zu dem Angeklagten zurückkehren, wenn dieser in Freiheit käme. Deshalb seien neun Jahre Haft deutlich zu viel. Dem schließt sich die Kammer des Landgerichts an. Velko A. erhält eine Haftstrafe von acht Jahren wegen schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung.