Mannheim. (pol/mare) Die Polizei war am Samstag im Einsatz, um die Durchsetzung des Verbots der "Querdenken"-Demo durchzusetzen. Wie die Beamten mitteilen, hatten Personen dagegen verstoßen.
Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hatte bestätigt, dass die für Samstag angemeldete Großveranstaltung unter dem Motto "Wir - Für das Grundgesetz" sowie weitere Versammlungen zu diesem Thema nicht stattfinden dürfen. Um dieses Verbot durchzusetzen, zeigte die Polizei in Mannheim verstärkt Präsenz, um bei entsprechender Feststellungen sofort einzuschreiten. Im Zuge der Einsatzmaßnahmen wurden vereinzelt Personen festgestellt, die den fortwährenden Aufrufen des Veranstalters nachkamen, trotz des Verbotes an Kundgebungen in Form von sogenannten "Spaziergängen" teilzunehmen. Weitere besondere Vorkommnisse ergaben sich nicht.
Insgesamt kontrollierte die Polizei 70 Personen, von denen 10 Personen wegen Verstößen gegen die Corona-Verordnung und 7 Personen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zur Anzeige gelangten. Außerdem wurden 50 Platzverweise ausgesprochen.
Update: Samstag, 5. Dezember 2020, 20 Uhr
VGH bestätigt Verbot von "Querdenken"-Demo endgültig
Mannheim. (dpa-lsw) Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat die geplanten "Querdenken"-Demonstrationen in der Stadt endgültig verboten. Das Gericht wies eine Beschwerde des Organisators gegen ein Verbot durch das Verwaltungsgericht Karlsruhe am Samstag ab, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Das Gericht begründete die Abweisung der Beschwerde mit widersprüchlichen und vagen Äußerungen des Organisators in der Öffentlichkeit, ob er die zuvor festgelegten Auflagen ernsthaft durchsetzen wolle. Daran bestehen laut Gericht "durchgreifende Zweifel". Die Richter folgten der Auffassung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe, wonach damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, hatte das Gericht mitgeteilt.
Die Stadt Mannheim hatte zuvor aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus als Auflage eine Teilnehmerzahl von 200 festgelegt. Zudem sollte die Kundgebung an einem festen Ort abgehalten werden und die Einhaltung von Abstandsregeln und Maskenpflicht gewährleistet sein.
Der Organisator hatte zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung ist. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag verboten. Gegen das Verbot richtete sich zunächst ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und daraufhin die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der nun ergangene Beschluss ist nicht anfechtbar.
Update: Samstag, 5. Dezember 2020, 11.45 Uhr
Verwaltungsgericht verbietet "Querdenken"-Demo
Mannheim. (dpa) Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verbot der Stadt Mannheim für "Querdenken"-Demonstrationen bestätigt. Der Eilantrag des Leiters zweier am Samstag geplanter Demonstrationen sei abgelehnt worden, teilte das Gericht am Freitagabend mit.
Die Stadt hatte für eine der Versammlungen aus Gründen des Schutzes vor der Verbreitung des Coronavirus Auflagen verfügt - unter anderem zum Ort und zur Teilnehmerzahl, wie es hieß. Dem Antragsteller sei aufgegeben worden, insbesondere die Auflage zur Teilnehmerzahl vor der Versammlung zu kommunizieren. Dies habe er aber nicht getan. Zudem habe er zwischenzeitlich eine weitere Versammlung angemeldet, die nach Ansicht der Stadt eine Ausweichveranstaltung ist. Daraufhin hatte die Stadt jede Versammlung des Antragstellers für Samstag verboten.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem damit, dass auch damit zu rechnen gewesen sei, dass der Antragsteller bei der Versammlung gegen die Auflagen verstoßen oder deren Einhaltung nicht sicherstellen würde, was strafbar wäre. Damit drohe eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dies rechtfertige die Verbote.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, hiergegen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.
Update: Freitag, 4. Dezember 2020, 21.45 Uhr
Querdenker-Demo am Samstag verboten
Mannheim. (RNZ) Eigentlich hätten am kommenden Samstag, 5. Dezember, die Querdenker-Front eine Kundgebung in Mannheim abgehalten. Doch die Stadtverwaltung hat am Donnerstag zwei Versammlungen der Querdenker verboten, die in der Stadt angemeldet worden waren. Ursprünglich war eine der beiden Versammlung unter strengen Auflagen bestätigt worden, wie eine Stadtsprecherin ausführte.
So wurde der Zug durch die Innenstadt untersagt, die Teilnehmerzahl auf 200 begrenzt, das Tragen einer adäquaten Mund-Nasenbedeckung angeordnet und ein geeigneter Kundgebungsort gefordert, an dem die notwendigen Mindestabstände eingehalten werden können.
Außerdem sollten die Verantwortlichen im Vorfeld deutlich auf die Geltung der Teilnehmerbeschränkung verweisen, damit es zu keinen dichten Personenansammlungen kommt. Mit den Auflagen habe die Versammlungsbehörde versucht, das grundrechtlich geschützte Interesse der Versammlungsfreiheit einerseits und die Gemeinwohlbelange andererseits in einen – unter den aktuellen Pandemiebedingungen – angemessenen Ausgleich zu bringen, so die Sprecherin weiter. "Nachdem sich nun aber zeigte, dass der Anmelder bewusst die Auflagen ignoriert hat und auf seiner Homepage nicht auf eine Teilnehmerbeschränkung hinwies, sondern vielmehr alle Teilnehmer explizit eingeladen hat, wurde von der Versammlungsbehörde ein Verbot erlassen."
Sollte die Versammlung dennoch stattfinden, begeht der Versammlungsleiter eine Straftat. Teilnehmer müssen mit Bußgeldern rechnen. Allerdings könnte ein Gericht das Verbot der Stadtverwaltung noch kippen.