Mannheim. (RNZ/mare) Das ursprüngliche Urteil des Landgerichts Mannheim lautete 50.000 Euro Schmerzensgeld. Diese Summe sollte ein Hundebesitzer an eine andere Hundehalterin nach einem Vorfall im Juni 2016 zahlen. Nun hat das Oberlandesgericht Karlsruhe die Berufung verhandelt - und die Strafe immerhin halbiert, wie das Gericht mitteilt.
Was war passiert? Die Klägerin führte im Juni 2016 ihren Hund - einen Retriever - im Bereich des Rheindamms in Mannheim aus. Der Hund war nicht angeleint. In der Nähe des Rheindamms begegnete sie dem Mann, der seinen – ebenfalls nicht angeleinten - Schäferhund ausführte.
Obwohl beide Parteien versuchten, ihre Hunde festzuhalten, kam es zum Kampf zwischen den Hunden. Die Frau wurde in die Hand gebissen und zog sich eine offene Mittelhandfraktur zu. Nach der Operation dieser Verletzung erlitt sie am selben Tage eine Lungenembolie und einen Schlaganfall mit schweren Folgen.
Die Hundebesitzerin behauptet, sie habe ihren Hund am Halsband festgehalten. Der Hund des Mannes sei auf sie zugelaufen und habe sie in die Hand gebissen. Der Hundehalter wiederum behauptet, die Frau habe versucht, die raufenden Hunde mit bloßen Händen zu trennen, dadurch sei es zu der Verletzung gekommen.
Das Landgericht Mannheim hatte den Mann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 50.000 Euro verurteilt. Er haftete damit voll, "da er seinen Hund nicht unter Kontrolle gehabt habe und ihm die Aggressivität des Hundes bekannt gewesen sei", wie es in der Mitteilung heißt. Eine Lungenembolie und ein Schlaganfall sind zwar keine typischen Folgen eines Hundebisses, waren aber hier nach den Feststellungen eines Sachverständigen durch den Biss verursacht.
Auf die Berufung des Mannes hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun entschieden, dass er nur zur Hälfte für die Folgen des Hundebisses haftet und ein Schmerzensgeld "lediglich" in Höhe von 25.000 Euro zu zahlen hat. Zwar wurde die Verletzung der Frau durch den Hund des Beklagten (mit-)verursacht. Dies hat zur Folge, dass der Halter des Schäferhundes für den Schaden der Klägerin haftet. Dabei kommt es nicht darauf an, welcher der beiden Hunde die Frau gebissen hat. Sie selbst muss sich jedoch die Gefahr ihres eigenen Hundes anrechnen lassen.
Beide Hunde haben die Rauferei, die letztlich zu der Verletzung der Frau führte, verursacht. Der konkrete Ablauf, wie es zu der Verletzung kam, war nicht mehr aufzuklären. Weder die Schuld des Mannes - etwa deshalb, weil ihm bekannt war, dass sein Hund aggressiv ist - noch die Schuld der Frau durch ihr Eingreifen in die Hunderauferei wurde vom Senat festgestellt.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof ist möglich.