An der Brüder-Grimm-Schule im Stadtteil Feudenheim sind nach den Herbstferien acht Fälle von Lungenentzündung entdeckt worden. Foto: Gerold
Von Anna Manceron
Mannheim. Nachdem an einer Mannheimer Grundschule im Stadtteil Feudenheim acht Schüler an einer Lungenentzündung erkrankt sind, hat ein Elternvertreter die Lehrer für ihr schnelles Eingreifen gelobt. "Die Schule hat sofort das Gesundheitsamt informiert und vorbildlich gehandelt", erklärt Thorsten Papendick, Vorsitzender des Gesamtelternbeirats der Stadt Mannheim. "Auch das Gesundheitsamt hat richtig gehandelt, indem es die Mannheimer Kinderärzte informiert und um Mitteilung neu diagnostizierter Fälle gebeten hat."
Dass alle Kinder mit Verdacht auf Krankheitsanzeichen gemeinsam in einem separaten Raum untergebracht wurden, stört ihn nicht. Auch wenn damals noch nicht klar war, ob alle Kinder an einer Lungenentzündung erkrankt sind. "Ich sehe das eher entspannt", sagt der Elternvertreter. "Die Kinder müssen schließlich beaufsichtigt werden."
Dabei weist er nicht von der Hand, dass auch die Eltern eine Mitverantwortung für diese Situation tragen. Er selbst habe ebenfalls schon Situationen erlebt, in denen er sein hustendes Kind in die Schule bringen musste – weil es aus beruflichen Gründen nicht anders ging. "Ich denke, solche Situationen kennt jedes Elternteil. Man hofft eben, dass es trotzdem geht", so Papendick.
Vielleicht wüssten viele Eltern nicht, dass sie sich in einem solchen Fall von der Arbeit freistellen lassen können. "Oder sie trauen sich nicht aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren", sagt Papendick. Im Gesamtelternbeirat sei das allerdings kein großes Thema. "Da gibt es andere Dinge, die die Eltern mehr beschäftigen", erzählt Papendick. "Zum Beispiel, wie ihre Kinder betreut werden, wenn der Unterricht ausfällt."
Auch das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt, es komme immer wieder vor, dass Eltern ihre Kinder trotz ansteckender Krankheit zur Schule oder in eine Betreuungseinrichtung schicken. "Einen Trend können wir daraus jedoch nicht ableiten", erklärt Rathaussprecherin Beate Klehr-Merkl. "Hier liegen dem Gesundheitsamt keine konkreten Zahlen vor."
Die Behörde ist unter anderem für den Schutz vor übertragbaren Krankheiten zuständig. "Der öffentliche Gesundheitsdienst ist selbstverständlich auf größere Infektionserkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen vorbereitet", erklärt Klehr-Merkl auf Nachfrage.
Die Maßnahmen richteten sich in einem solchen Fall jedoch nach der fachlichen Bewertung des Einzelfalls. Dabei müsse man immer auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Auge behalten. Die rechtliche Grundlage, nach der das Gesundheitsamt dann handelt, ist das Infektionsschutzgesetz. Es regelt, welche Krankheiten und Nachweise von Erregern meldepflichtig sind.
Fest steht, dass Kinder mit einer Lungenentzündung die Schule nicht besuchen dürfen. "Da Lungenentzündungen durch unterschiedliche Ursachen oder Erreger hervorgerufen werden können, gibt es in diesem Fall jedoch weder für Eltern noch für Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen oder Kinderärzte eine Meldepflicht", betont Klehr-Merkl. Das Gesundheitsamt setzt deshalb auch auf das Verantwortungsbewusstsein der Eltern – zum Schutz des eigenen Kindes und der anderen.