Ob Patienten ans Bett gefesselt werden, müssen Richter entscheiden
Vor dem Urteil konnten Ärzte Fixierungen alleine anordnen. Seit Ende Juli muss ein Richter in der Klinik die Rechtmäßigkeit prüfen.
Heidelberg. (hob) Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2018 hat zu einer Mehrbelastung für die Heidelberger Justiz geführt: Fünf- und Sieben-Punktfixierungen, also die Fesselung von Patienten an Armen und Beinen sowie am Bauch, an der Brust und an der Stirn sind in der Psychiatrie seit 25. Juli nur noch erlaubt, wenn sich ein Richter in der Klinik von der Rechtmäßigkeit
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