Plus Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Ob Patienten ans Bett gefesselt werden, müssen Richter entscheiden

Vor dem Urteil konnten Ärzte Fixierungen alleine anordnen. Seit Ende Juli muss ein Richter in der Klinik die Rechtmäßigkeit prüfen.

08.03.2019 UPDATE: 10.03.2019 06:00 Uhr 38 Sekunden

Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Heidelberg. (hob) Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Juli 2018 hat zu einer Mehrbelastung für die Heidelberger Justiz geführt: Fünf- und Sieben-Punktfixierungen, also die Fesselung von Patienten an Armen und Beinen sowie am Bauch, an der Brust und an der Stirn sind in der Psychiatrie seit 25. Juli nur noch erlaubt, wenn sich ein Richter in der Klinik von der Rechtmäßigkeit

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.