Plus Sexualstrafrecht

Warum Thomas Fischer die "Nein heißt Nein"-Änderungen für "verunglückt" hält

Der Ex-Bundesrichter sprach im DAI über die Geschichte und Probleme des Sexualstrafrechts. Die Novellierung im Jahr 2016 habe dabei eine "merkwürdige Regel" hervorgebracht.

19.04.2021 UPDATE: 20.04.2021 06:00 Uhr 2 Minuten
Der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer sprach in einer Online-Veranstaltung über Sexualstrafrecht und Moral. Foto: Hentschel

Von Jonas Labrenz

Heidelberg. Das Sexualstrafrecht gehört zu den am meisten diskutierten Bereichen des Strafrechts. Erst 2016 wurden hier zuletzt Änderungen – Stichwort: Nein heißt Nein – beschlossen. Warum die neue Formulierung im Tatbestand der sexuellen Nötigung verunglückt sei, wie dynamisch sich das Sexualstrafrecht entwickele und warum der Wunsch, mehr Handlungen

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.