Erben und Betreuerin streiten um 20 Millionen Euro
Vorwurf der Erbschleicherei - Kläger bezweifeln die Echtheit von handschriftlichen Testamenten
Von Holger Buchwald
Heidelberg. Es ist ein Lehrstück, dass man seinen "letzten Willen" am besten vor dem Notar formulieren und im Nachlassregister eintragen lassen sollte. Die Rede ist von einem aktuellen Zivilprozess am Heidelberger Landgericht, bei dem es um den Nachlass eines alleinstehenden Ehepaares und den Vorwurf der Erbschleicherei geht.
Das Vermögen, um das gestritten
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+