Der sicherlich schönste Campingplatz Heidelbergs ist gar keiner: Mittlerweile parken regelmäßig viele Wohnwagen die Uferstraße beim Römerbad zu, manchmal stehen sie sogar auf dem Fuß- und Radweg unter der Ernst-Walz-Brücke. Foto: Philipp Rothe
Von Clemens Freigang
Heidelberg. Für Camper ist die Verlängerung der Uferstraße in Neuenheim hin zum Skatepark ein beliebter Stellplatz. Selbst im Internet wird die idyllische Lage am Neckar als relativ zentral empfohlen. Kein Wunder, dass hier im Sommer manchmal auf beiden Straßenseiten die Wohnmobile stehen - Stoßstange an Stoßstange. Die Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung der Stadt erlaubt bloß "eine einmalige Übernachtung" in Wohnmobilen und Autos auf öffentlichen Straßen. Doch daran halten sich nur wenige.
Ilona Appel, Vorsitzende des Stadtteilvereins Neuenheim, ist dieses Themas inzwischen ziemlich überdrüssig. Mehrere Male habe der Verein schon schriftlich bei der Stadt Beschwerde eingereicht, da nicht gegen solche Wohnmobilfahrer durchgegriffen werde, die zu lange blieben. "Gegen eine Nacht hat ja niemand was, aber wenn die Camper sich dort häuslich niederlassen, ist das nicht in Ordnung", beschwert sich Appel. "Dafür gibt es ja schließlich Campingplätze." Tatsächlich könne man an schönen Tagen beobachten, dass die Camper ihre Stühle und Tische aufstellten oder Wäsche aufhängten, so Appel.
Auf Nachfrage der RNZ bestätigte die Stadt lediglich, dass als Reaktion auf die Beschwerden des Stadtteilvereins der Gemeindevollzugsdienst (GVD) im Rahmen der Parkraumüberwachung kontrolliert habe. Denn alles, was die Grenze von einer Nacht überschreite, sei nicht zulässig und werde vom GVD oder dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) entsprechend geahndet. Untersagt sei auch, den öffentlichen Raum durch Campingstühle, Wäscheleinen und Ähnliches in Beschlag zu nehmen. Ein erstmaliger Verstoß werde mit einer Geldbuße von durchschnittlich 55 Euro belegt, heißt es.
In der Uferstraße besteht ein "Zonenhalteverbot" werktags von 7 bis 19 Uhr. Es bedeutet, dass nur Anwohner mit Parkausweis "N1" dort unbeschränkt stehen dürfen. Ansonsten darf mit Parkscheibe maximal zwei Stunden geparkt werden. Die Schilder, die auf diese Regelung auch für nicht-ortskundige Besucher hinweisen, stehen gut sichtbar jeweils am Beginn der Zone auf beiden Straßenseiten, so zum Beispiel auch am Beginn der Jahnstraße bei der Berliner Straße.
Doch für einen etwa 50-jährigen Camper, der nicht beim Namen genannt werden möchte, reicht das noch nicht aus. Er wünscht sich, dass an der betroffenen Stelle eindeutige Schilder aufgestellt werden und beklagt, dass man die wenigen an den Zoneneinfahrten leicht übersehe, wenn man sich in der Stadt ohnehin nicht auskenne.
Die Campingplätze in Schlierbach oder Ladenburg seien ihm zu weit entfernt von der Innenstadt und er habe keine Lust, so weit außerhalb der Stadt zu stehen, sagt er. Er habe nicht das Gefühl, dass er an dieser Stelle störe. Der Camper hat sich extra Besucherkarten von befreundeten Anliegern geben lassen, um auch länger und ohne Parkscheibe dort stehen zu können.
Für die Eine-Nacht-Regel hat der rund 50 Jahre alte Mann seine eigene Auslegung: "Wenn ich kurz weggehe, ob zu Fuß oder mit dem Auto, dann fängt die Regelung mit der einen Nacht wieder von vorne an." Die Stadtverwaltung stellt hier allerdings klar: "Grundsätzlich darf nur eine Nacht übernachtet werden. Das Entfernen des Wohnmobils ist dafür unerheblich." GVD und KOD stellten auf ihren üblichen Kontrollgängen auch sicher, dass diese Regelung eingehalten werde.