Heidelberg

Neues Lärmgutachten soll im Sperrzeiten-Streit helfen

Seit Jahren beklagen sich Anwohner der Altstadt über den nächtlichen Lärm - nun geht der Streit in die entscheidende Runde

28.07.2020 UPDATE: 29.07.2020 17:34 Uhr 2 Minuten
Foto: Uwe Anspach/dpa

Heidelberg. (hob) Die Entscheidung im Streit um die Kneipenöffnungszeiten ist vertagt. Der Sechste Senat des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim verpflichtet die Stadt, ein neues Lärmgutachten in Auftrag zu geben. So soll geklärt werden, wie stark die Belastung für die klagenden Anwohner ist, aber auch wer für den nächtlichen Lärm verantwortlich ist. Ein Teil der Ruhestörung, so einer der Beweggründe für das neue Gutachten, könnte auch von den so genannten "Spätis" in der Hauptstraße und der Kettengasse herrühren - Kioske, die rund um die Uhr Alkohol verkaufen dürfen.

Zuvor hatte Anwohneranwalt Werner Finger ein Vergleichsangebot der Vorsitzenden Richterin Else Kirchhof ausgeschlagen. Sie hatte den klagenden Anwohnern und der Stadt eine gerichtliche Mediation nahegelegt. "Das wäre eine Entscheidung, die allen Interessen dient", so Kirchhof: "Die wunderschöne Altstadt ist für alle da. Und sie hätten endlich Ruhe."

Während der Anwalt der Stadt, Hartmut Stegmaier, dieses Vergleichsangebot sofort akzeptierte, lehnte Finger es nach Rücksprache mit seinen Mandanten ab. "Sie haben schlechte Erfahrungen mit der Stadt gemacht", begründete der Rechtsanwalt die ablehnende Haltung. Einer Mediation könne man nur zustimmen, wenn für die Dauer dieses Schlichtungsprozesses das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Juli letzten Jahres umgesetzt wird: Das heißt, die Kneipen müssten werktags um Mitternacht und am Wochenende um 2.30 Uhr schließen. Diese Vorbedingung lehnte die Stadt jedoch wiederum ab.

Damit gelten in der östlichen Altstadt weiterhin die vom Gemeinderat im Oktober beschlossenen Sperrzeiten, wonach Kneipen werktags bis um 1 Uhr nachts und am Wochenende bis 4 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Die Lärmmessungen, Grundlage des Gutachtens, sollen dieses Mal über einen längeren Zeitraum als in 2016 andauern. Damals hatte man an fünf Punkten und über den Zeitraum von acht Wochen gemessen.

Update: Mittwoch, 29. Juli 2020, 17.34 Uhr

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Heidelberg/Mannheim. (dpa-lsw) Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim verhandelt am Mittwoch erneut über eine Klage von Anwohnern eines Heidelberger Kneipenviertels gegen die Sperrzeitenverordnung der Stadt. Seit Jahren beklagen sich Anwohner der Alstadt über den nächtlichen Lärm. Sie fordern kürzere Öffnungszeiten für die zahlreichen Bars und Kneipen und verweisen dabei auf lärmbedingte Gesundheitsrisiken. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe den Bewohnern recht gegeben. Nach dem Urteil von August des vergangenen Jahres müssen Gaststätten unter der Woche künftig spätestens um Mitternacht dichtmachen. In den Nächten zu Samstag und Sonntag muss die Sperrzeit spätestens um 2.30 Uhr beginnen.

Im Heidelberger Gemeinderat war die Entscheidung jedoch auf Unverständnis gestoßen. Viele Gemeinderäte sahen durch die neuen Vorgaben ihre lebendige Stadt und das pulsierende Nachtleben in Gefahr.

Mit großer Mehrheit stimmte das Gremium im Oktober deshalb dafür, das Urteil vom Verwaltungsgerichthof in Mannheim überprüfen zu lassen. Zudem setzte sich der Rat über den Karlsruher Beschluss hinweg und legte erst einmal selbst neue Sperrzeiten fest. Demnach müssen Altstadt-Wirte derzeit unter der Woche um 1 Uhr schließen, am Wochenende darf bis 4 Uhr gefeiert werden.

Die Mannheimer Richter hatten allerdings schon einmal zugunsten der Anwohner entschieden: Ende März 2018 hatten sie die damals geltenden Sperrzeiten - montags bis donnerstags von 2 Uhr an, donnerstags bis sonntags von 4 Uhr an - für unwirksam erklärt. Die Kammer wertete dabei den Gesundheitsschutz höher als die Interessen von Wirten und Partygängern.

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