Heidelberg. (RNZ) Wer bei Facebook hetzt, muss damit rechnen, dass der Eintrag gelöscht und sein Konto vorübergehend gesperrt wird. Das hat nun eine Frau erfahren müssen, die am Heidelberger Landgericht mit ihrer Klage gegen das soziale Netzwerk scheiterte.
Sie hatte im Juli einen Beitrag zum Thema Integration kommentiert: "Für fundamentalistische Muslime sind wir verweichlichte Ungläubige, Schweinefresser und unsere Frauen sind Huren. Sie bringen uns keinen Respekt entgegen." Facebook löschte den Beitrag und sperrte das Profil für 30 Tage - wogegen die Frau erfolglos klagte.
Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass der Beitrag klar gegen Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards von Facebook verstoße. Dort ist "Hassrede" als Angriff auf Personen aufgrund geschützter Eigenschaften "wie etwa ethnische Zugehörigkeit, nationale Herkunft oder religiöse Zugehörigkeit" definiert. In diesem Fall würde "fundamentalistischen Muslimen" moralische Defizite unterstellt.
Mit den Begriffen "verweichlichte Ungläubige", "Schweinefresser" und "Hure" enthalte die Aussage zudem eine unnötig aggressive Formulierung, die "eine entmenschlichende Sprache" umfasse und damit geeignet sei, "Gewalt in der realen Welt zu unterstützen", so das Gericht. Die Klägerin kann Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.