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Einige Wieblinger erhielten ungewollt Einblick in das Grundbuch

Ein "Bearbeitungsfehler" des Grundbuchamts machte es möglich: Etliche Bürger konnten plötzlich unberechtigterweise einsehen, wer in Wieblingen Eigentum besitzt.

23.10.2020 UPDATE: 24.10.2020 06:00 Uhr 2 Minuten
Symbolfoto: dpa

Von Philipp Neumayr

Heidelberg. Die Einsicht in das Grundbuch ist gesetzlich eingeschränkt. Nur mit "berechtigtem Interesse" erhält man Einblick. Dieses Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger. Mehrere Bewohner und Bewohnerinnen des Stadtteils Wieblingen konnten nun allerdings auch ohne solch "berechtigtes Interesse" und ganz unfreiwillig eigentlich

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