Für eine Nacht darf man im Wohnwagen schlafen. Das nutzen Camper in der Uferstraße regelmäßig aus. Foto: Rothe
Von Denis Schnur
Heidelberg. Eigentlich war Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson am Montag am Philosophenweg unterwegs, um sich Spuren von Vandalismus anzusehen. Doch alles, was er und seine Kollegen fanden, war ein Pärchen mit Hund, das auf der Eichendorff-Anlage sein grünes Zelt aufgeschlagen hatte - illegalerweise.
Auch wenn die beiden zunächst einfach davon gingen, wurden später ihre Personalien festgestellt. Auf sie kommt nun ein Bußgeld zu. Denn: Wildes Campen ist auf öffentlichen Flächen in Deutschland - im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern - nicht erlaubt und kann teuer werden. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen dazu:
Wenn ich schon nicht im Wald campen darf, wo dann? Das Zelten im Stadtgebiet ist im öffentlichen Raum generell nicht erlaubt. Legal darf also nur auf privaten Grundstücken gecampt werden. "Wer im Zelt übernachten will, muss einen Campingplatz aufsuchen", sagt auch eine Sprecherin der Stadt. Im eigenen Garten darf das Zelt natürlich ebenfalls aufgeschlagen werden.
Und wenn ich einfach doch auf dem Heiligenberg zelte? Dann kann es schnell ziemlich teuer werden. Bei einem einfachen Verstoß wird laut Stadtverwaltung ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro fällig. Wer sich mehrmals erwischen lässt oder sich daneben benimmt, muss mehr zahlen: "Bei fehlender Einsicht kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. Hier können dann 100 Euro verhängt werden", so die Sprecherin. Das hänge unter anderem davon ab, wie lange man an dem Ort zelte und wie sehr man ihn verschmutzt hat. Wer außerdem noch ein Feuer im oder am Wald macht, muss mit weiteren Kosten rechnen: Hier sieht der Bußgeldkatalog Strafen zwischen 50 und 150 Euro vor.
Aber kontrolliert das denn im Wald überhaupt irgendjemand? Ja, wenn auch nicht besonders regelmäßig. Dazu sind nach dem Waldgesetz für Baden-Württemberg die Forstschutzbeauftragten zuständig. Die kontrollieren auch und leiten bei Verstößen Bußgeldverfahren ein - laut Stadt aber "bislang nur punktuell und nicht zielgerichtet". Das könnte sich bald ändern: "Das Thema hatte in der Vergangenheit keine allzu große Bedeutung. Es deutet sich aber an, dass sich dies geändert haben könnte."
Und wie sieht es im Stadtgebiet aus? Hier kontrolliert der Kommunale Ordnungsdienst die Einhaltung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung im öffentlichen Raum, darunter auch Parks und öffentliche Anlagen. Auch die Polizei kümmert sich um Vergehen, wenn sie diese bemerkt.
Wie viele Wildcamper werden dabei so erwischt? In diesem Jahr waren es laut Stadtverwaltung bislang nur vier Stück. Diese wurden dafür an sehr unterschiedlichen Orten gefunden: Einer hatte sein Zelt in der Gneisenaustraße aufgeschlagen, ein anderer nutzte die Neckarwiese unerlaubterweise als Campingplatz. Auch ein Kinderspielplatz in der Weststadt wurde zwischenzeitlich bewohnt. Noch dreister war ein Camper, der im Anatomiegarten mitten in der Innenstadt gefunden wurde.
Was ist mit den Wohnwagen und -mobilen, die eigentlich immer unter der Ernst-Walz-Brücke stehen? Darin darf zunächst einmal übernachtet werden - jedoch nur für eine Nacht. "Längere Aufenthalte oder die Nutzung der öffentlichen Fläche für Vorzelte, Bestuhlung etc. sind unzulässig", erklärt die Stadtsprecherin. All das darf man wiederum nur auf Privatgrundstücken oder auf dem Campingplatz. Außerdem muss das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt werden, was in Neuenheim häufig nicht der Fall ist.
Der betroffene Teil der Uferstraße liegt nämlich im Bereich des Zonenhalteverbotes. Das bedeutet, dass dort montags bis samstags von 7 bis 19 Uhr lediglich für maximal zwei Stunden mit Parkscheibe geparkt werden darf. Ausnahmen gelten lediglich für Bewohner mit Bewohnerparkausweis oder Besucher mit Besucherkarte. "Sofern der Gemeindevollzugsdienst Verstöße feststellt, werden diese beanstandet", so die Sprecherin.