Heidelberg

Ab Dienstag werden kaum noch Kinder betreut

Beide Eltern müssen in "systemrelevanten Berufen" tätig sein - Gewohnte Einrichtungen sind dann weiter zuständig

16.03.2020 UPDATE: 16.03.2020 21:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden
In den Fluren werden bald deutlich weniger Rucksäcke hängen. Denn ab Dienstag gibt es in Baden-Württemberg nur noch eine Notbetreuung in Kitas und Schulen. Symbolfoto: dpa

Von Denis Schnur

Heidelberg. Ab Dienstag sind Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten geschlossen. Auch diese Maßnahme soll die Verbreitung des Coronavirus verzögern. Einen Anspruch auf Betreuung haben dadurch nur noch die allerwenigsten Eltern. Die RNZ beantwortet die wichtigsten Fragen:

Was ist mit Familien, bei denen beide Elternpaare berufstätig sind? Auch für die ist keine Notfallbetreuung vorgesehen. Das Land empfiehlt stattdessen, dass ein Elternteil zuhause bleibt (Urlaub oder Home Office) oder man auf private Netzwerke zurückgreift. Lediglich für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte in "systemrelevanten Berufen" arbeiten, ist eine Notbetreuung vorgesehen.

Gilt das für Kinder jedes Alters? Nein. Die Notbetreuung ist nur für Kinder in Kitas und Kindergärten sowie in Schulen bis einschließlich der sechsten Klasse vorgesehen. Bei älteren Schülern wird erwartet, dass sie alleine zuhause bleiben können. Ausgeschlossen von der Notbetreuung sind auch Kinder, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder in einem Risikogebiet waren. Nicht betreut werden zudem Kinder, die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur zeigen.

"Systemrelevante Berufe" – was fällt alles darunter? Das sind laut dem Land, das die Notbetreuung organisiert, Menschen, die "in kritischen Infrastrukturen tätig sind und daher an ihren Arbeitsplätzen benötigt werden". Dies treffe auf Arbeitnehmer in den Sektoren Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik und Telekommunikation, Gesundheit, Finanz- und Versicherungswesen, Transport und Verkehr zu. Dazu gehört natürlich die gesamte Infrastruktur zur medizinischen und pflegerischen Versorgung einschließlich der Unterstützungsbereiche, die nötig sind, um die Versorgung aufrecht zu halten, der Altenpflege und der ambulanten Pflegedienste. Ebenso gilt es für Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen sowie notwendige Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge, für das Notfall- und Rettungswesen einschließlich des Katastrophenschutzes sowie für Beschäftigte in Rundfunk und Presse.

Auch interessant
Region Heidelberg: Corona erreicht immer mehr Orte (Update)
Coronavirus: Heidelberg macht (fast) alles dicht
Absagen wegen Coronavirus: Auch die Heidelberger Schlossfestspiele sind nun abgesagt (Update)
Coronavirus: Was in der Region rund um Heidelberg abgesagt ist (Update)

Wie weist man das nach? Bei der Anmeldung für die Notfallbetreuung geben die Eltern ihren Beruf an. Ein Nachweis – etwa eine Kopie des Arbeitsvertrages – ist laut einem Stadtsprecher zunächst nicht nötig. Er kann aber von der Betreuungseinrichtung angefordert werden.

Wo werden die Kinder dann betreut? Sie in zentralen Einrichtungen zu bündeln, wäre laut Virologen widersinnig. Denn damit würde man wieder neue soziale Kontakte schaffen. Deshalb werden die Kinder zunächst in der Schule oder Tageseinrichtung weiter betreut, die sie sonst regulär besuchen. Da dort dann deutlich weniger Kinder sind, werden die Gruppen viel kleiner. Genauere Informationen erhalten die Eltern in den zuständigen Einrichtungen.

Viele Kitas und Schulen konnten Eltern am Montagmittag noch nicht sagen, wie es weitergeht. Warum nicht? Der Informationsfluss war so schleppend, weil auch die Stadtverwaltung erst spät von der Regelung erfahren habe, so der Pressesprecher. Denn erst am Freitagnachmittag habe die Landesregierung festgelegt, wer weiter betreut wird – und dass die Kommunen dafür zuständig sind. "Wir arbeiten hier im Stundenrhythmus an neuen Vorgaben", so der Pressesprecher. Und in dieser Ausnahmesituation könne leider nicht immer jeder umfassend und schnell informiert werden.

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.