Nächster Freispruch für "Klima-Rebellen"
Die Heidelberger Brückenblockaden von "Extinction Rebellion" von 2019 bleiben ohne juristische Folgen.

Heidelberg. (dns) Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Monaten mussten sich Anhänger der Klimaschutz-Bewegung "Extinction Rebellion" vor dem Heidelberger Amtsgericht verantworten – und zum zweiten Mal endete der Prozess mit einem Freispruch. In beiden Fällen ging es jeweils um Blockaden der Theodor-Heuss-Brücke im Jahr 2019, mit denen die Bewegung Aufmerksamkeit auf die Klimakrise lenken wollte.
Während Anfang Mai neun Mitglieder wegen Nötigung angeklagt wurden, warf die Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag zwei jungen Männern vor, die erste Blockadeaktion am 16. April 2019 geleitet zu haben. Und da die Versammlung nicht angemeldet war, wäre dies eine Straftat gewesen.
Nur zeigte sich im Prozess ziemlich schnell, dass der Vorwurf nicht haltbar war. Nach nicht einmal einer Stunde beantragte auch der Staatsanwalt einen Freispruch: "Das mit der Strafbarkeit ist hier schwierig." Denn während unstrittig war, dass der 26- und der 28-Jährige an der Veranstaltung teilgenommen haben, konnte ihnen nicht nachgewiesen werden, dass sie für diese verantwortlich waren.
Dass dies schwierig würde, war von Beginn an klar. Denn die Staatsanwaltschaft gründete ihre Vorwürfe darauf, dass einer von beiden ein Schild gehalten haben soll, auf dem stand, wie lange die Blockade noch andauern soll. Und der andere soll ein Transparent gehalten sowie Sprechchöre angestimmt haben. "Das erfüllt niemals die Bedingungen, die das Verfassungsgericht an die Leitung einer nicht angemeldeten Versammlung stellt", betonte der Anwalt der beiden und fügte hinzu: "Ich bin doch sehr verwundert, dass wegen so einem Sachverhalt Anklage erhoben wird."
Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft die Sache auch mit einem Strafbefehl regeln. Demnach hätten die Angeklagten jeweils um die 400 Euro zahlen sollen. Zu der Verhandlung kam es erst, weil die beiden Männer Widerspruch dagegen eingelegt hatten. "Ich fühle mich, als würde ich kriminalisiert für meinen Einsatz für Klimagerechtigkeit und zukünftige Generationen", erklärte der 28-Jährige. Jedoch sei er froh, dass er das Privileg genieße, in einem Rechtsstaat zu leben, wo das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt werde – notfalls von Gerichten. In vielen anderen Ländern sei das leider nicht so.
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Diese Versammlungsfreiheit wollen die Angeklagten auch in Zukunft ausnutzen, um auf die Klimakrise hinzuweisen. "Was bleibt uns anderes übrig, als auf die Straße zu gehen und Aufmerksamkeit zu schaffen?", so der 28-Jährige.