Demo für Beate Bahner

Polizei identifiziert bislang 32 Personen (Update/Video)

Die Ermittlungsgruppe "Römerstraße" legt erste Ergebnisse vor. Bisher wurden 200 Bilder und 270 Minuten Videoaufnahmen gesichtet.

08.04.2020 UPDATE: 29.04.2020 14:33 Uhr 10 Minuten, 39 Sekunden
Nach ihrer Anhörung bei der Kriminalpolizei sprach die Anwältin Beate Bahner vor dem Gebäude zu ihren Anhängern. In ironischem Tonfall bezeichnete sie die von ihr selbst verbreitete Sprachnachricht als „Fake News“. Foto: rie

Heidelberg. (pol/mare) Die zwölfköpfige Ermittlungsgruppe "Römerstraße" des Polizeipräsidiums Mannheim legte am heutigen Mittwoch erste Ermittlungsergebnisse vor. Die Gruppe war nach der Demo für Beate Bahner am 15. April auf dem Vorplatz des Polizeigebäudes eingerichtet worden.

Insgesamt seien bislang 200 Bilder und 270 Minuten Videoaufnahmen aus öffentlich verbreiteten Quellen zur Auswertung herangezogen worden, hieß es. Zudem befänden sich auch Aufnahmen von mehr als 80 Teilnehmern derzeit in der Auswertung. Davon seien aktuell bereits 32 Personen identifiziert. Diese Personen waren den Ermittlern entweder namentlich bekannt oder deren Identität konnte im Zusammenhang mit zwei darauffolgenden Kundgebungen in der Heidelberger Altstadt ermittelt werden, an denen diese Personen ebenfalls teilgenommen hatten.

Den Personen wird vorgeworfen, gegen das Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit der Corona-Verordnung verstoßen zu haben. Gegen die 32 Personen werden Ordnungswidrigkeitsanzeigen an das Ordnungsamt der Stadt Heidelberg vorgelegt.

Zur beweissicheren Feststellung, dass die identifizierten Personen gegen das Mindestabstandgebot verstoßen haben, sei der Vorplatz des Polizeigebäudes zudem von der Zentralen Kriminaltechnik mit technischer Unterstützung des Landeskriminalamts Stuttgart im 3D-Format vermessen worden. Auch diese Auswertungen fließen in die Verfahren ein, hieß es. Die Recherchen der Ermittlungsgruppe "Römerstraße" dauern weiter an.

Update: Mittwoch, 29. April 2020, 14.28 Uhr

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Heidelberg. (rie) Nach der illegalen Ansammlung von rund 200 Menschen vor dem Gebäude der Polizeidirektion in der Römerstraße am 15. April wird weiter ermittelt. Eine zwölfköpfige Ermittlungsgruppe habe nach Sichtung von öffentlich zugänglichen Videoaufnahmen bereits mehrere Teilnehmer identifiziert, so ein Polizeisprecher. Ermittelt wird wegen des Verstoßes gegen die Corona-Verordnungen. Viele Teilnehmer standen über Stunden zum Teil eng zusammen. Die Polizei hatte nicht eingegriffen und keine Personalien festgestellt. Man habe die Situation deeskalieren wollen, erklärten Stadt und Polizei im Anschluss.

Die Versammlung war eine Solidaritätsbekundung für die Rechtsanwältin Beate Bahner. Diese war am 15. April zu einem Anhörungstermin bei der Polizei, nachdem sie zuvor zu einer verbotenen Demonstration aufgerufen haben soll. Auch das Verfahren gegen Bahner ist noch nicht abgeschlossen.

Update: Donnerstag, 23. April 2020, 19.48 Uhr


Heidelberg. (pol/mare) Unmittelbar im Nachgang zur Ansammlung auf dem Vorplatz des Polizeigebäudes in der Römerstraße, bei der rund 150 Personen am Mittwoch ihre Solidarität mit derer Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner zeigten, hat das Polizeipräsidium Mannheim reagiert und auf Weisung des Polizeipräsidenten Andreas Stenger noch am selben Tag unter Leitung des Dezernats Staatsschutz eine 12-köpfige Ermittlungsgruppe eingerichtet. Das teilen die Beamten am Samstag mit.

Ziel ist es, die Vorgänge aufzuklären und die Teilnehmer zu identifizierten, die gegen die Corona-Verordnung verstoßen haben. In die Ermittlungen sind auch Spezialisten im Bereich der forensischen Videoauswertung und Kriminaltechniker eingebunden.

Von der Solidaritätsbekundung wurden viele Videoaufzeichnungen in den Medien öffentlich zugänglich gemacht, die sich bereits in der Auswertung befinden. Mehrere Teilnehmer sind bereits identifiziert. Konkrete Ermittlungen gegen sie wurden aufgenommen.

Bei den Solidaritätsbekundungen vor dem Polizeigebäude hatten sich am vergangenen Mittwoch eine sehr heterogene Personengruppe in der Spitze von rund150 Teilnehmerinnen und Teilnehmern versammelt. Dabei war das gesamte politische Spektrum von ganz rechts bis ganz links vertreten.

Aus Gründen des Deeskalationsprinzips, insbesondere auch um erhöhte Infektionsrisiken bei Zwangsmaßnahmen mit direkten Körperkontakten zu vermeiden, sowie mit Blick auf die besonderen Umstände dieser aufgeheizten Situation, wurde zunächst auf unmittelbare Personalienfeststellungen verzichtet.

Update: Samstag, 18. April 2020, 14.19 Uhr


Warum wurde der Menschenauflauf von der Heidelberger Polizei geduldet?

Von Sebastian Riemer

Heidelberg. Polizei und Stadt müssen sich nach dem Menschenauflauf vor der Kriminalpolizeidirektion Kritik gefallen lassen: In der Römerstraße hatten am Mittwoch stundenlang rund 200 Personen ihre Solidarität mit der Anwältin Beate Bahner bekundet. Mit Schildern und Sprechchören ("Wir sind das Volk") und weitgehend, ohne die Abstandsregeln zu beachten, versammelten sich dort zahlreiche Menschen – darunter viele Corona-Leugner sowie bekannte Verschwörungstheoretiker und Rechtsradikale – aus ganz Deutschland. Solche Menschenansammlungen sind zur Zeit wegen der Corona-Verordnungen bundesweit verboten.

Die Polizei forderte die Menschen zwei Mal per Megafon auf, zu gehen oder wenigstens mehr Abstand zu halten. Zudem versuchten Beamte im persönlichen Gespräch, auf die Teilnehmer einzuwirken – weitgehend ohne Erfolg. Mehr tat die Polizei nicht. Die Mehrheit der Menschen blieb über Stunden vor dem Gebäude und nahm die Abstandsregeln mit der Zeit immer weniger ernst. Man stand dicht gedrängt.

Viele Heidelberger ärgern sich darüber, dass Polizei und Stadt – als zuständige Ortspolizeibehörde – nicht eingriffen. Schließlich werden zur Zeit mitunter auch Gruppen von drei Personen kontrolliert oder Einzelpersonen von der gesperrten Neckarwiese geschickt.

Auf RNZ-Anfrage haben Stadt und Polizeipräsidium Mannheim ihr Vorgehen am Donnerstag noch einmal genauer begründet. "Aus Verhältnismäßigkeits- und Ermessensgründen" sei es bei den Appellen geblieben, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme. Denn: "Die Stimmung bei vielen Mitgliedern der Ansammlung war sehr aufgeladen. Es gab klare Signale, dass etliche Teilnehmer regelrecht eine Eskalation der Situation herbeiführen wollten. Dadurch wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit zu einem massiven Polizeieinsatz gekommen."

Bei einem Eingreifen sei davon auszugehen gewesen, dass "Dutzende von Personen mit Mitteln des unmittelbaren Zwanges" hätten weggetragen werden müssen. Erhebliche Widerstände und Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit seien erwartbar gewesen. Aus Deeskalationsgründen seien auch – bis auf zwei Ausnahmen – keine Personalien erhoben worden: "Erfahrungsgemäß kann es hierbei bereits zu erheblichen Auseinandersetzungen durch Solidarisierungseffekte kommen." Man habe den Konflikt aus Gründen der Verhältnismäßigkeit zu einem schonenden Ausgleich bringen wollen.

Polizei und Stadt äußern aber auch Verständnis, dass sich manche Heidelberger ärgern: "Nahezu alle Menschen in Heidelberg halten sich seit Wochen vorbildlich an die Kontaktsperre. Wir bitten alle, dieses hochanständige Verhalten auch dann beizubehalten, wenn einige Menschen diese Regeln bewusst und zum Teil politisch motiviert durchbrechen."

Auf einer Pressekonferenz äußerte sich am Donnerstag auch Oberbürgermeister Würzner: "Aufgabe der Polizei ist es, deeskalierend zu wirken." Das sei gelungen. Ordnungsbürgermeister Erichson sagte: "Ich verstehe den Unmut vieler Heidelberger, aber wir mussten hier angesichts der Aggressivität, die dort herrschte, eine Abwägung treffen und schnell entscheiden." Seiner Meinung nach hätten Stadt und Polizei die richtige Entscheidung getroffen.

Update: Donnerstag, 16. April 2020, 19.45 Uhr


Rund 200 Unterstützer demonstrierten für Beate Bahner vor Polizeirevier (plus Video)

Von Sebastian Riemer

Heidelberg. Es sind beängstigende Szenen, die sich am Mittwoch vor dem Gebäude der Kriminalpolizei in der Römerstraße abspielen – zumindest aus Sicht aller Menschen, die die Gefahren durch das Coronavirus ernst nehmen. Rund 200 Demonstranten (erste Schätzungen sprachen von 250, die Polizei später von rund 150 Teilnehmern) stehen dort zusammen – meist ohne großen Abstand – und warten auf ihre Heldin: Beate Bahner. Die Heidelberger Anwältin wurde am Dienstagabend aus der Psychiatrie entlassen – und nun zum bereits vergangene Woche angesetzten Anhörungstermin bei der Polizei erwartet.

"Wir sind das Volk", skandiert die Menge, um sich die Wartezeit zu vertreiben. Ein bekannter Impfgegner hatte im Internet dazu aufgerufen, vor Ort "Solidarität zu zeigen", auch die Anwältin selbst hatte dafür geworben, sie zu unterstützen. Die Folge: Verschwörungstheoretiker und Leugner der Corona-Gefahr aus der ganzen Republik reisten an. "Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns", steht auf dem Schild eines Mannes, ein anderer schreit immer wieder laut "Stasi" in Richtung der Polizisten, die die Menschen freundlich bitten, nach Hause zu gehen – oder wenigstens Abstand zu halten. Weitgehend ohne Erfolg. Als die Heidelberger Anwältin um 12.57 Uhr ankommt, brandet lautstarker Jubel auf. Die Menge drängt dichter zusammen. Die Polizisten lassen es geschehen.

Die Polizei ermittelt gegen Bahner, weil diese auf ihrer Homepage zu einer verbotenen Demonstration und zum Widerstand gegen die Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufgerufen haben soll – daher der gestrige Anhörungstermin. Einen Eilantrag Bahners gegen die "Corona-Verordnungen" hatte das Bundesverfassungsgericht am Karfreitag abgelehnt.

Bahner war am Ostersonntag in die Psychiatrie eingeliefert worden, nachdem sie auf der Straße ein Auto angehalten und um Hilfe gebeten hatte. Die herbeigerufene Polizei brachte die Anwältin daraufhin gegen ihren Willen in die Psychiatrie, weil sie "sehr verwirrt" gewirkt habe, so ein Polizeisprecher. Bahner hatte danach in einer Sprachnachricht den Vorwurf erhoben, sie sei von den Beamten verletzt worden. Laut Polizei habe Bahner sich hingegen gewehrt und mehrfach einen Beamten getreten.

Als die Anwältin das Gebäude der Kriminalpolizei am Mittwoch nach der halbstündigen Anhörung wieder verlässt, wendet sie sich draußen an ihre Anhänger, die auf sie gewartet haben. Dabei widerruft Beate Bahner zwar die Vorwürfe aus ihrer Sprachnachricht, bezeichnet diese sogar als "Fake News" – allerdings in sehr ironischem Ton (siehe Video).

Sie behauptet nun, die kleine Verletzung über dem Auge habe sie sich bei einem Sturz zugezogen, nachdem sie mit Freunden auf der Neckarwiese "gesoffen" habe. Der ironische Tonfall sorgt auch für Verwirrung unter ihren Anhängern. Manche sind empört, weil sie glauben, Bahner mache einen Rückzieher als ihre Vorkämpferin gegen die angebliche "Corona-Diktatur". Andere sind überzeugt, Beate Bahners Botschaft genau zu verstehen – und applaudieren ihrem Sarkasmus begeistert.

Rund 15 Minuten lang spricht Bahner, danach umarmt sie jeden, der will – sehr viele wollen. Mit dem harten Kern ihrer Anhänger sitzt sie danach noch lange vor dem Kripo-Gebäude und plaudert – erst gegen 15 Uhr löst sich das Ganze auf.

Zwei Mal hatte die Polizei per Megafon die Menschen aufgefordert zu gehen. Beide Male wurde sie von den Demonstranten niedergebrüllt. Weitere Maßnahmen ergreifen die Beamten nicht, auch Personalien werden nicht aufgenommen. Man habe "in Abstimmung mit dem Rechtsamt der Stadt Heidelberg aus Verhältnismäßigkeitsgründen darauf verzichtet", erklärt ein Polizeisprecher der RNZ.

Zwar seien Ansammlungen dieser Größenordnung aktuell nicht erlaubt, jedoch habe man das Ganze nicht als Versammlung, sondern als "Solidaritätsbekundung" gewertet. Am Tag zuvor habe zwar eine Person eine Versammlung anmelden wollen, dies auf Intervention der Stadt Heidelberg, die auf die Corona-Bestimmungen hingewiesen hatte, jedoch wieder zurückgezogen. Dass die Abstandsregeln vor dem Kripo-Gebäude nicht immer eingehalten wurden, sei zwar ein Verstoß gegen die Corona-Verordnung – da es sich dabei aber lediglich um eine Ordnungswidrigkeit und keinen Straftatbestand handele, sei das nicht verfolgt worden.

Nur eine Person wurde angezeigt: Eine Frau, die in einer Spontanansprache zu einer Demonstration gegen die Corona-Verordnungen für kommenden Samstag eingeladen hatte. "Wegen des Verdachts, öffentlich zur Begehung von Straftaten aufgerufen zu haben, wurden Ermittlungen gegen sie eingeleitet", so die Polizei.

Update: Mittwoch, 15. April 2020, 19.30 Uhr


Von Klaus Welzel

Heidelberg. Die Aufnahme ist zwölf Minuten lang. Sie steckt voller Merkwürdigkeiten, Anschuldigungen und Ungereimtheiten. Vor allem aber ist sie eine einzige Anklage. Gegen den deutschen Staat, gegen "dunkle Mächte" und gegen die Heidelberger Polizei.

Vergangene Woche legte die Anwältin Beate B., Fachanwältin für Medizinrecht, Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Schutzmaßnahmen der Länder und des Bundes ein. Die Schrift wurde in Bausch und Bogen verworfen. Das war am Karfreitag. Drei Tage später ist B. eingesperrt. Alles Zufall?

Nein, sagte die Heidelbergerin in einer von ihr erstellten Aufnahme, die über die Sozialen Medien verbreitetet wurde und auch der RNZ vorliegt. Darin schildert sie ihre Festnahme - juristisch: Ingewahrsamnahme -, und die soll rabiat gewesen sein. Demnach holte B. selbst die Polizei, weil ein Auto ihre Tiefgarage blockierte. Weil sie gegenüber Dritten und auch gegenüber den eintreffenden Polizeibeamten merkwürdige Äußerungen von sich gab, klickten laut ihrer Schilderung schnell die Handschellen. Auf dem Rücken seien ihr die Hände dabei gebunden worden. Auf dem Bauch liegend habe sie auf der Straße verharren müssen, ihren Kopf habe man "im Dreck gewälzt". 

Die "Misshandlungen" seien damit aber noch nicht beendet gewesen. Einer der Polizisten habe später ihren Kopf "aus einem Meter Höhe auf den Steinboden geknallt". Ihren Angaben nach verbrachte sie die Nacht auf dem kalten Fußboden in der Heidelberger Psychiatrie. Essen musste sie ebenfalls auf dem Boden, ein Toilettengang wurde ihr verweigert, stattdessen gab es einen Toilettenstuhl.

Das Polizeipräsidium Mannheim bestätigte die Festnahme der Anwältin. Sie habe einen "verwirrten Eindruck" gemacht. In einer Stellungnahme am Dienstag erklärte das Polizeipräsidium Mannheim den Vorfall wie folgt: "Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der (...) Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt. Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen. Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen." 

Im Raum steht in diesem Zusammenhang auch, dass sie vor sich selbst geschützt werden sollte, da sie sich in der Audiodatei als "der größte Staatsfeind" bezeichnet und "dunkle Mächte" für ihr Schicksal verantwortlich macht.

Ihr Beitrag, um dessen Verbreitung sie ausdrücklich bittet, wird im Internet vornehmlich aufseiten von Verschwörungstheoeretikern geteilt. Kein Wunder: An einer Stelle mutmaßt sie, die ihr zugeteilte Ärztin habe sie womöglich deshalb zehn Minuten warten lassen, weil sie ihre Anweisungen "von ganz oben - oder den USA" erst noch habe entgegennehmen müssen.

Nach anfänglichen Ängsten, auch um ihr Leben, versichert sie am Ende der Aufnahme, dass sie sich nunmehr in der Heidelberger Psychiatrie sicher fühle - obwohl sie dort ausdrücklich gegen ihren Willen festgehalten werde.

Update: Dienstag, 14. April 2020, 18.15 Uhr


Heidelberg. (rie/jola) Die Heidelberger Rechtsanwältin, die gegen die Corona-Verordnungen klagt, wurde am Sonntagabend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht. "Sie hat einen sehr verwirrten Eindruck gemacht", begründete ein Polizeisprecher das Vorgehen gegenüber der RNZ.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht ihren Eilantrag abgewiesen. Das Gericht sollte die Corona-Verordnungen aller Bundesländer außer Vollzug setzen, da sie "geeignet sind, den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und die freiheitlich-demokratische Grundordnung nach Art. 20 GG zu gefährden".  Die von ihr für Ostersamstag angekündigte Demonstration gegen die Verordnungen hätte daher aus Sicht der Klägerin nicht verboten werden dürfen.

Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass der Antrag unzulässig ist. Zuerst seien andere Gerichte – in diesem Fall das Verwaltungsgericht – zuständig. Zudem sei B. nicht persönlich von allen Verordnungen in ihren Rechten betroffen – eine so "breite" Verfassungsbeschwerde sei daher unzulässig. 

Am Samstag hatte die Rechtsanwältin auf ihrer Webseite eine "Auferstehungsverordnung" veröffentlicht und den Shutdown für beendet erklärt. Der letzte Eintrag auf der Webpräsenz stammt von Ostersonntag, 12. April.

Update: Ostermontag, 13. April 2020, 20.15 Uhr


Von Daniel Bräuer

Heidelberg. Der Aufruf zu einer Demonstration gegen die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen hat für die Anwältin Beate B. ein Nachspiel: Der Staatsschutz der Heidelberger Kriminalpolizei ermittelt gegen die Juristin wegen Aufrufs zu einer Straftat, wie Polizei und die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mitteilten.

B. hatte vor einigen Tagen eine Verfassungsklage gegen die Corona-Verordnung des Landes angekündigt. Mit Datum von Dienstag erschien auf ihrer Homepage ein 19-seitiger Text, in dem sie den Schritt mit markigen Worten begründet. Darin warnt sie vor der "Verfolgung Unschuldiger" und fordert die "sofortige Beendigung der Tyrannei." Zum Abschluss ruft sie dazu auf, bundesweit zum gleichen Zeitpunkt gegen die Maßnahmen zu demonstrieren. Der Aufruf, der schon auf verschwörungstheoretischen Portalen kursiert, gipfelt in den Worten: "Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir stehen heute auf!", gefolgt von dem Hinweis, die Demos korrekt anzumelden.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, laufen die Ermittlungen noch. Ein solcher Aufruf könnte strafbar sein. Laut Infektionsschutzgesetz (IfSG) drohen bis zu zwei Jahre Haft, wenn sich jemand über eine Anordnung nach Paragraf 28 des Gesetzes hinwegsetzt. Dieser sieht vor, dass Behörden bei Krankheitsausbrüchen Veranstaltungen oder Ansammlungen verbieten können. Der Demoaufruf könnte damit ein "öffentlicher Aufruf zu einer Straftat" sein.

Der Aufruf war nicht nur im Internet erschienen, sondern auch per E-Mail verschickt worden, darunter auch an einige Staatsanwaltschaften. Außerdem zeigte mindestens ein Bürger die Autorin an.

Die Heidelberger Behörde wollte am Mittwoch nicht bestätigen, dass sich die Ermittlungen gegen B. richtet. Auch die Anwältin selbst reagierte auf eine RNZ-Anfrage bislang nicht.

Die Anwältin argumentiert, dass das IfSG nur Beschränkungen für Erkrankte erlaube. Selbst Juristen, die Einzelaspekte der Krisenbekämpfung kritisch sehen, geben ihrer Klage wenig Chancen. "Der Wortlaut des Gesetzes ist nicht ideal", sagt etwa Sebastian Graf von Kielmansegg von der Uni Kiel. "Aber er deckt eine Menge ab."

Auch das Bundesverfassungsgericht hat im Eilverfahren Klagen gegen die Kontaktverbote abgewiesen. Das heißt: Der Schaden wäre größer, wenn die Maßnahmen vorerst aufgehoben werden und sie sich bei gründlicher Prüfung als zulässig herausstellen, als im umgekehrten Fall. "Die Gefahren für Leib und Leben wiegen hier schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit", heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

Update: Mittwoch, 8. April 2020, 19.41 Uhr


Heidelberg. (pol/mün) Eine Heidelberger Rechtsanwältin soll zu einer Demonstration am Ostersamstag aufgerufen haben und hat jetzt Probleme mit den Ermittlern des Staatsschutzes. Sie habe zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen, teilen Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Bundesweit solle dagegen am Samstag öffentlich demonstriert werden.

Für die Ermittler sei das ein Aufruf zu einer rechtswidrigen Tat, weshalb nun das Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg ermittelt.

Die Polizei weist in ihrer Mitteilung darauf hin, dass man derartige öffentliche Aufrufe zu einer Versammlung in Zeiten der wegen der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen weder verbreiten sollte, noch dass man einer solchen Aufforderung folgen solle.

Stand: Mittwoch, 8. April 2020, 14.25 Uhr