Heidelberg. (RNZ) "Vorsichtig optimistisch" zeigt sich Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner angesichts jüngster Daten zur Corona-Situation in Heidelberg. "Der Lockdown zeigt Wirkung", wird Würzner in einer Pressemitteilung der Stadt zitiert.
Die Zahl der Corona-Patienten in den Kliniken steige nicht weiter an, sondern beginne ganz leicht zu fallen. "Das hätten wir ohne die einschneidenden Maßnahmen sicher nicht erreicht", so Würzner. Dennoch sei die Belastung des Gesundheitssystems weiter enorm. Man müsse deshalb den Weg der Einschränkungen konsequent fortsetzen. Doch: "Es zeichnet sich ab: Wir sind auf dem richtigen Weg."
Über das Zentrale Impfzentrum in Heidelberg werden im täglichen Durchschnitt 650 Menschen in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis geimpft. Bisher wurden rund 6500 Menschen mit dem Impfstoff versorgt. Ein zweites Impfzentrum in Heidelberg-Pfaffengrund, ein sogenanntes Kreisimpfzentrum (KIZ), ist im Aufbau. Das baden-württembergische Sozialministerium hat am Donnerstag bekanntgegeben, dass der landesweite Start der KIZ frühestens am 22. Januar erfolgen kann. Grund ist die aktuell noch begrenzte Menge an Impfstoff, die zur Verfügung steht.
Die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen mit dem Coronavirus war in den vergangenen Tagen stark rückläufig. Allerdings sind diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen. Durch die Feiertage wurden weniger Tests vorgenommen. Aktuell liegt die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in Heidelberg bei 93, der Höchstwert zum Jahresende war 175.
Die ersten belastbaren Zahlen werden Anfang kommender Woche erwartet. "Da sich die Situation in den Kliniken aber nicht noch weiter zugespitzt hat, spricht aber alles dafür, dass das Infektionsgeschehen tatsächlich wieder abnimmt", sagt Würzner.
Kitas und Schulen bleiben geschlossen, Notbetreuung möglich, Stadtverwaltung weiter im Notbetrieb
Das ist die aktuelle Situation in Heidelberg:
> Kontaktbeschränkungen: Die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen sollen nach den Bund-Länder-Beschlüssen vom 5. Januar noch einmal verschärft werden. Private Zusammenkünfte werden demnach auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person begrenzt. Die genaue Ausgestaltung der Beschlüsse muss das Land Baden-Württemberg in einer Neufassung der Corona-Verordnung darlegen, mit der am Wochenende gerechnet wird.
> Einzelhandel und Geschäfte: Geschäfte mit Ausnahme von Angeboten des täglichen Bedarfs bleiben weiterhin geschlossen. Das Land Baden-Württemberg hat allerdings angekündigt, dass alle Läden ab Montag 11. Januar einen Abholservice für ihre Kundinnen und Kunden anbieten dürfen. Die entsprechende Grundlage will das Land mit der Neufassung seiner Corona-Verordnung schaffen.
> Alten- und Pflegheime: Auch in Bezug auf die Pflegeheime hat das Land eine Verschärfung der Vorschriften angekündigt. So sollen Beschäftigte, Bewohne und Besucher systematisch getestet werden.
> Kindergärten und Kindertagesstätten: Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kindertagespflege bleiben bis mindestens 17. Januar geschlossen. Während der bundesweite Lockdown bis zum 31. Januar verlängert wurde, ist es das erklärte Ziel des Kultusministeriums Baden-Württemberg, die Einrichtungen ab dem 18. Januar wieder flächendeckend zu öffnen. Eine Entscheidung darüber soll in der kommenden Woche getroffen werden. Die Notbetreuung ist von den Einschränkungen nicht betroffen und bleibt weiterhin bestehen.
Anspruch auf Notbetreuung haben Eltern, die durch ihren Beruf nicht in der Lage sind, ihre Kinder zu betreuen und auch keine andere Betreuungsperson hinzuziehen können. Dabei ist es nicht relevant, ob die berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung oder im Home-Office ausgeübt wird. Auch muss der Beruf nicht der so genannten kritischen Infrastruktur angehören. Neben berufstätigen Eltern können nun auch Studentinnen und Studenten sowie Schülerinnen und Schüler, die wegen ihrer Prüfungsvorbereitung an der Betreuung gehindert sind, die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Die Stadt Heidelberg appelliert an die Eltern, die Notbetreuung nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Nur so kann die Zahl der Kontakte wirksam reduziert werden.
> Schulen: Schulen bleiben ebenfalls über die Weihnachtsferien hinaus geschlossen. Auch hier gilt die Zielsetzung des Kultusministeriums, eine Öffnung ab dem 18. Januar zu ermöglichen. So lange wird den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen Lernmaterial bereitgestellt, mit dem sie sich zu Hause oder in der Notbetreuung befassen sollen. Fernunterricht wird ab der Klassenstufe 5 angeboten.
Sollte es für Schülerinnen und Schüler von Abschlussklassen zwingend zur Prüfungsvorbereitung erforderlich sein, kann für sie ergänzend auch Präsenzunterricht angeboten werden. Eine Notbetreuung besteht für alle Klassenstufen der Grundschulen sowie die Klassen 5 bis 7 aller weiterführenden Schulen. Dabei werden die Betreuungszeiten von den Lehrkräften abgedeckt. Grundschüler, die am Nachmittag üblicherweise von "päd-aktiv e.V." betreut werden und zur Notbetreuung ihrer Schule zugelassen sind, können das Nachmittagsangebot weiter in Anspruch nehmen.
> Stadtverwaltung und städtische Tochtergesellschaften: Die Stadtverwaltung Heidelberg bleibt bis 31. Januar geschlossen. Für dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten sind Notdienste erreichbar. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich nur noch mit derartigen Anliegen an die Verwaltung zu wenden. Kontaktdaten für Notfälle sind online unter www.heidelberg.de zu finden. Weitere Infos gibt es telefonisch über die städtische Corona-Informationshotline 06221/3218212 und beim Bürgerservice unter 06221/58-10580.
Geschlossen sind bis Ende Januar auch die hochfrequentierten Publikumsbereiche des Bürger- und Ordnungsamtes wie alle Bürgerämter, die Kfz-Zulassungsstelle, die Führerscheinstelle und die Abteilung für Zuwanderungsrecht. Für unaufschiebbare Notfälle wird ein Notdienst eingerichtet. Die Bürgerämter in den Stadtteilen sind ab Montag, 11. Januar 2021, alle wieder unter den jeweiligen Telefonnummern zu erreichen. Die Kfz-Zulassungsstelle ist unter 06221/58-43700, die Führerscheinstelle unter 06221/58-13444 und die Abteilung für Zuwanderungsrecht unter 06221/58-17520 erreichbar. Anrufe sind montags und freitags von 8 bis 12 Uhr und dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr möglich.
Bürger können sich auf digitalem oder postalischem Weg an die entsprechende Stelle zu wenden. E-Mail-Adressen und Postanschriften gibt es online unter www.heidelberg.de/buergeramt. Digitale Antragsformulare sind abrufbar unter www.heidelberg.de/formulare. Ab 1. Februar bietet die Stadt an, den Personalausweis oder Reisepass für 4,60 Euro per Fahrradkurier nach Hause zu liefern. In dringenden Fällen kann auch eine Zustellung innerhalb von 24 Stunden für zehn Euro zusätzlich erfolgen.
Die städtischen Recyclinghöfe Kirchheim, Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen schließen bis 31. Januar. Der Recyclinghof Wieblingen, Mittelgewannweg 2a, ist für die Anlieferung in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten nur mit Voranmeldung geöffnet. Die Termine für die Abgabe können unter der zentralen Telefonnummer 06221/58-29999 montags bis freitags, 8 bis 13 Uhr, vereinbart werden.
Das Standesamt ist unter Telefon 06221/58-18501 notfalls zu erreichen von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag zwischen 14 und 16 Uhr.
Die Stadtbücherei schließt bis 31. Januar. Auch das Literaturcafé und die Verbraucherberatung sind geschlossen, der Bücherbus fährt nicht. Alle Leihfristen sind in den Februar hinein verlängert. Kontenauskunft über www.stadtbuecherei.heidelberg.de oder telefonisch, ebenso wie Ausweisverlängerungen und Neuanmeldungen, unter 06221/58-36100, montags bis freitags, 10 bis 16 Uhr. Anfragen per E-Mail an stadtbuecherei.information@heidelberg.de. E-Books und Online-Medien gibt es durchgehend unter www.metropolbib.de.
Das Kurpfälzische Museum bleibt geschlossen. Stattdessen geht die Museumsreise digital unter www.museum.heidelberg.de.
Die Musik- und Singschule bleibt bis einschließlich Sonntag, 31. Januar, geschlossen.
Das Büro des Bürgerbeauftragten Gustav Adolf Apfel ist bis 31. Januar geschlossen. Es besteht die Möglichkeit, unter 06221/58-10260 auf den Anrufbeantworter zu sprechen oder eine E-Mail an buergerbeauftragter@heidelberg.de zu senden.
Das Büro der kommunalen Behindertenbeauftragten Christina Reiß ist bis einschließlich 31. Januar geschlossen. Eine Notbesetzung (Telefonnummer 06221/58-15500) nimmt dringende Anliegen entgegen.
Das Stadtarchiv ist bis 31. Januar geschlossen. Anfragen werden weiterhin bearbeitet. Benutzerinnen und Benutzer werden gebeten, hierzu einen Benutzungsantrag auszufüllen (www.stadtarchiv.heidelberg.de/archivbenutzung).
Die Geschäftsstelle des Interkulturellen Zentrums bietet ein digitales Kulturzentrum an. Lesungen, Gespräche, Ausstellungen und Auftritte können unter www.iz-heidelberg.de angeschaut werden. Bis 31. Januar bleibt das IZ geschlossen.
Die Friedrich-Ebert-Gedenkstätte bleibt geschlossen. Die Gedenkstätte kann digital erlebt werden. Ein Audioguide mit Fotos steht unter www.ebert-gedenkstaette.currit.net bereit. Die Texte können auf Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch angehört werden.
Die Theaterkasse des Theaters und Orchesters Heidelberg ist bis Sonntag, 31. Januar, geschlossen. Die Theaterkasse ist per E-Mail an tickets@theater.heidelberg.de und telefonisch unter 06221/58-20000 montags bis freitags von 13 bis 18 Uhr erreichbar.
Der Heidelberger Zoo und der Zoo-Shop sind geschlossen. Unter www.zoo-heidelberg.de/deinzoo gibt es tierische Videos und Fotos.
Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg ist erreichbar. Weitere Informationen gibt es unter www.ggh-heidelberg.de.
Das Kundenzentrum der Stadtwerke Heidelberg in der Kurfürsten-Anlage 42-50 und der ENERGIEladen in der Hauptstraße 120 sind bis 31. Januar geschlossen. Anliegen können telefonisch geklärt werden. Unter 0800/5135132 ist das Kundenzentrum montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Mehr unter www.swhd.de.