Plus Außenbewirtschaftung

Heidelberger Gastronomie darf Witterungsschutz und Heizpilze nutzen (Udpate)

Das Aufstellen von Heizstrahlern ist ab sofort bis zum 31. März 2021 erlaubt. Die Stadt Heidelberg will so die Gastronomie in der Corona-Krise unterstützen.

27.10.2020 UPDATE: 27.10.2020 16:21 Uhr 1 Minute, 29 Sekunden
Über Heizpilze wie diesen wird heftig diskutiert. Foto: Karmann

Heidelberg. (jul) Oberbürgermeister Eckart Würzner hatte es bereits angekündigt, seit diesem Dienstag ist es amtlich: Um der durch die Coronakrise gebeutelten Gastronomie durch den Winter zu helfen, sind Wärmegeräte in der Außenbewirtschaftung erlaubt – die Regelung gilt ab sofort und ausnahmsweise, sie endet am 31. März des kommenden Jahres.

Sowohl gasbetriebene Heizpilze als auch

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