Bewährungsstrafe wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin
Urteil in zweiter Instanz bestätigt - Er muss auch 7000 Euro Schmerzensgeld zahlen
Von Jonas Labrenz
Heidelberg. Der junge Mediziner, der im Februar 2016 eine "Untersuchung" am Unterleib einer Patientin durchführte, wurde auch in der zweiten Instanz verurteilt. Richter Michael Waldmann lehnte nach einer erneuten Hauptverhandlung sowohl die Berufung der Staatsanwaltschaft als auch die der Verteidigung ab.
2017 hatte den 30-Jährigen bereits das Amtsgericht wegen
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