Tatverdächtiger in psychiatrischem Krankenhaus untergebracht
Nach dem vorläufigen Sachverständigengutachten bestünden dringende Gründe für die Annahme, dass der Fahrer die Taten "im Zustand der Schuldunfähigkeit" begangen habe
Heidelberg. (RNZ/rl) Gegen den Tatverdächtigen der Amokfahrt vom 25. Februar auf dem Bismarckplatz wurde ein neuer Unterbringungsbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt. Der vorherige Haftbefehl vom 26. Februar wurde aufgehoben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Heidelberg am Montagnachmittag mit.
Nach dem vorläufigen Sachverständigengutachten bestünden dringende Gründe für die Annahme, dass der Tatverdächtige die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe. Hinweise auf einen terroristischen oder extremistischen Hintergrund liegen laut Staatsanwaltschaft Heidelberg weiterhin nicht vor.