Diese Villa in der Neuenheimer Moltkestraße sollte zu Ferienwohnungen für Medizintouristen umgewandelt werden, was für Diskussionen im Stadtteil sorgte. Foto: Hentschel
Von Steffen Blatt
Das Zweckentfremdungsverbot für Heidelberg kommt: Der Gemeinderat beschloss am Dienstag die Satzung, die ab dem 1. Januar gilt. Dadurch soll verhindert werden, dass privater Wohnraum als Ferienappartments vermietet oder in Gewerbefläche umgewandelt wird. Wer das tut oder Wohnungen länger ohne triftigen Grund leer stehen lässt, wird zur Kasse gebeten. Und im Gegensatz zur Verabschiedung des Haushaltes, die in einem großen Konsens erfolgte, wurde bei diesem Thema noch einmal heftig diskutiert.
Es waren die bekannten Argumente, die ausgetauscht wurden: Für die Kritiker ist das Zweckentfremdungsverbot ein zu starker Eingriff in das Eigentumsrecht von Wohnungsbesitzern, außerdem stehe der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. "Wir schießen mit Kanonen auf Spatzen, das wird uns nicht helfen", sagte etwa Alexander Föhr (CDU). Außerdem fördere die Satzung das Denunziantentum, weil die Verwaltung auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen sei. "Die Stadt wird zur Ermittlungsbehörde", warnte Wolfgang Lachenauer (Die Heidelberger) - und als Rechtsanwalt versprach er: "Wenn ein Mandant wegen der Satzung zu mir kommt, wird er garantiert keine Ausgleichszahlungen leisten müssen."
Die Befürworter sehen das Zweckentfremdungsverbot als verhältnismäßiges Mittel - und ein Instrument von vielen gegen die Wohnungsnot. "Es schafft keine neuen Wohnungen, das ist uns bewusst. Aber es dient der Erhaltung von bestehenden", begründete Andreas Grasser (SPD) den Vorschlag seiner Fraktion. Auch werde das Denunziantentum nicht gefördert - gerade bei Verstößen im Baurecht seien es oft Nachbarn oder Anwohner, die den Behörden Hinweise gäben. "Sie verweisen immer auf das Eigentumsrecht im Grundgesetz. Der Artikel geht aber noch weiter, und dort steht auch ,Eigentum verpflichtet’", entgegnete Sandra Detzer (Grüne) den Kritikern. Und Arnulf Weiler-Lorentz (Bunte Linke) gab zu, das Problem für nicht so gravierend gehalten zu haben - "bis ich mich bei mir in der Weststadt mal umgesehen habe, was da alles als Ferienwohnung vermietet wird".
Die CDU scheiterte zunächst mit ihrem Antrag, die Satzung nur auf einzelne Stadtteile anzuwenden (20 : 24 Stimmen). Mit demselben Verhältnis wurde anschließend das Zweckentfremdungsverbot beschlossen. Auch im kommenden Doppelhaushalt schlägt sich die Entscheidung nieder: Für die Überwachung ist Geld für eine zusätzliche halbe Stelle vorgesehen.