Hundehalter droht Strafe wegen Tierquälerei

Heidelberg. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Tierquälerei wird ein 39-jähriger Mann aus Heidelberg von der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Mann hatte seinen Schäferhund nicht artgerecht gehalten.

29.02.2012 UPDATE: 29.02.2012 16:16 Uhr 31 Sekunden
Heidelberg. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und Tierquälerei wird ein 39-jähriger Mann aus Heidelberg von der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Mann hatte seinen Schäferhund nicht artgerecht gehalten.

Laut Polizei wurde nach einem Hinweis aus der Bevölkerung Vergangene Woche die Diensthundeführerstaffel der Polizei eingeschaltet, nachdem vergeblich versucht worden war, den Hundebesitzer zu erreichen.

Die Hundeführer der Polizei fanden den Verdacht gegen den Hundehalter am Freitagabend bei einer Überprüfung bestätigt: Der acht Jahre alte Schäferhund wurde fast ausschließlich ohne Auslauf in einer engen Nasszelle in der Wohnung gehalten. Das Tier war auf gerade mal 15 Kilogramm abgemagert und sein Allgemeinzustand sehr schlecht (alle Krallen circa 5 cm lang).

Nach einem entsprechenden Bericht beschlagnahmte das Bürgeramt am Montag den Hund und brachte ihn in einem Tierheim unter, wo er unter tierärztlicher Behandlung wieder aufgepäppelt werden soll.(pol)