In dieser Walldürner Asylbewerberunterkunft soll der Angeklagte Hasis A. am 7. September 2019 mehrmals auf einen Mitbewohner eingestochen haben. Dafür wurde er nun zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Archivfoto: Dominik Rechner
Walldürn/Mosbach. (mami) "Nie, nie, nie wieder" werde er so etwas tun. Das verspreche er, wenn er nur noch eine Chance bekomme. Mit diesen Worten erwartete Hasis A. am Donnerstag sein Urteil vor dem Landgericht Mosbach.
Was war passiert? Der 26-Jährige aus Afghanistan stammende Hasis A. soll am Vormittag des 7. September 2019 in der Unterkunft für Asylbewerber in Walldürn mehrmals auf seinen ehemaligen Mitbewohner, einen 30-jährigen ebenfalls aus Afghanistan stammenden Mann, mit einem Messer eingestochen haben. Auslöser soll ein Streit darüber gewesen sein, dass sich Hasis A. zunehmend rücksichtsloser in der Unterkunft verhalten habe. Zum Tatzeitpunkt soll der Angeklagte stark alkoholisiert gewesen sein und nach eigenen Angaben knapp zwei Flaschen Wodka getrunken haben.
Bereits am ersten Prozesstag am 22. Februar wurden mehrere Zeugen zu der Tat befragt, und Hasis A. legte ein Geständnis ab. Allerdings waren noch einige Aspekte unklar, weswegen der Prozess an einem zweiten Prozesstag fortgesetzt wurde.
Der fand nun am Donnerstag statt. Dabei wurden die zwei Polizisten, die als erste am Tatort ankamen, sowie der Sachverständige Dr. Marx in den Zeugenstand gerufen. Beide Beamten gaben an, dass ihnen bei der Verhaftung nicht aufgefallen sei, dass Hasis A. übermäßig alkoholisiert gewesen sei. Diesen hätten sie erst entdeckt, als sie sich mit anderen Bewohnern der Unterkunft unterhielten, um sich einen Überblick zu verschaffen. Als sich der Angeklagte den Polizisten genähert habe, mussten diese ihn mehrmals dazu auffordern, sich auf den Boden zu legen, eher dieser ihren Anweisungen nachkam.
Der Sachverständige Dr. Marx erklärte, dass die Tatwaffe nach seinen Untersuchungen eine etwa 15 Zentimeter lange Klinge, ähnlich wie die eines Küchenmessers, sein müsse. Hasis A. habe insgesamt vier Mal auf seinen Landsmann eingestochen und ihm dabei im Bauchbereich, an den Oberschenkeln und am Ellenbogen vier Schnittverletzungen zugefügt. Hasis A. hatte laut des Sachverständiges zur Tatzeit zwischen 1,8 und 2,5 Promille im Blut.
Auch wenn ein Alkoholpegel in dieser Höhe zu einer verminderten Schuldfähigkeit führen könne, vertrat Dr. Marx die Ansicht, dass diese hier nicht angebracht sei. Da Hasis A. vor seinem Angriff noch zu dem Messer gegriffen und den Angriff nicht direkt gestartet habe, sei nicht davon auszugehen, dass er nicht mehr "Herr seiner Sinne" gewesen sei. Der Sachverständige gab ebenfalls zu bedenken, dass man die Gefährlichkeit eines Angriffs mit einem Messer nicht unterschätzen dürfe: "Ein Angriff mit einem Messer kann für das Opfer schwerwiegende Folgen haben – auch den Tod."
Auf diese Gefährlichkeit der Tat kam auch Oberstaatsanwalt Hansjörg Bopp in seinem Plädoyer zu sprechen. Der Angeklagte sei zweifellos schuldig und "wer mit einem Messer auf den Oberkörper eines Menschen einsticht, der weiß, dass dieser dabei sterben kann." Bopp gab auch an, dass das Geständnis berücksichtigt werden müsse, allerdings auch die Vorstrafe des Angeklagten.
Hasis A. wurde bereits 2019 vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe verurteilt. Damals soll er – ebenfalls unter Alkoholeinfluss – einem Mann eine leere Glasflasche ins Gesicht geschlagen haben. Bopp forderte insgesamt fünf Jahre Freiheitsstrafe.
Die Verteidigung verwies auf die Herkunft und die Umstände, unter denen Hasis A. aufwuchs und mit denen er immer noch zu kämpfen habe. In keiner Hinsicht bestreite man die Schuld, doch die Umstände wie der hohe Alkoholpegel und die psychische Verfassung zur Tatzeit müssten eine mildernde Wirkung auf das Strafmaß haben.
Richter Haas schloss die Verhandlung mit der Urteilsverkündung von drei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten bleibt in Vollzug.