Seckach-Zimmern. (lm) Drogenkonsum, Vandalismus, Ruhestörung und Pöbeleien im Umfeld der Grillhütte in Zimmern beschäftigten in letzter Zeit nicht nur die Polizei, sondern nun - nach dem Ortschaftsrat - auch den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung.
Nach konstruktiven Diskussionen wurde einvernehmlich beschlossen, die Grillhütte in Zimmern nur noch an Einheimische, in der Gemeinde Seckach wohnhafte Personen zu vermieten. Studentenfeiern und Abschlussfeiern von Schulklassen werden nicht mehr zugelassen; die Mieter müssen volljährig sein. Untervermietungen an Auswärtige sind ausgeschlossen, die Kaution wird von 150 auf 500 Euro angehoben.
Bürgermeister Thomas Ludwig begründete dies wie folgt: "Aufgrund gravierender Vorkommnisse sowie zum Schutz des Ansehens und des Eigentums der Gemeinde Seckach und ihrer Bürger mussten wir reagieren, was übrigens auch von der Buchener Polizei in die Diskussion gebracht wurde".
Vorläufiger negativer Höhepunkt der Vorkommnisse seien Drogendelikte im Rahmen einer Vermietung Ende November letzten Jahres gewesen, berichtete Hauptamtsleiterin Doris Kohler. Die Polizei rückte in besagter Nacht zu einem größeren Einsatz an, wobei zahlreiche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Jugendschutzgesetz festgestellt wurden.
Unter anderem mussten zwei 14-jährige Mädchen wegen Drogenkonsum in das Buchener Krankenhaus eingeliefert werden. In diesem Fall und in anderen Fällen wurde konstatiert, dass die Mieter der Grillhütte oftmals nicht identisch mit den Verursachern dieser Probleme waren, denn es tauchten fremde Personen auf, die von den eigentlichen Mietern nicht mehr abgewiesen werden konnten, weil sie nicht mehr Herr der Lage waren.
"Im Ergebnis dieser vermehrten Vorkommnisse hat uns auch das Polizeirevier Buchen empfohlen, präventive Maßnahmen zu ergreifen, um das Problempotenzial zumindest in einem überschaubaren Rahmen halten zu können". Daraufhin hatte sich auch der Ortschaftsrat von Zimmern mit der Thematik befasst und die eingangs erwähnten Beschlüsse vorgeschlagen. Auch über die Erhöhung des Mindestalters wurde dabei ausgiebig diskutiert, doch diesbezüglich hielt man seinerzeit keine Verschärfungen der Mietvoraussetzungen für erforderlich. Vielmehr wollte der Ortschaftsrat diese Frage nach einem Jahr Probezeit erneut besprechen.
Wie die Gemeindeverwaltung nun mitteilte, sei es am 28. Oktober im Rahmen einer Vermietung an eine auswärtige Person erneut zu einem schweren Vorfall gekommen. Der achtzehnjährige Mieter hatte zu seiner Geburtstagsfeier eingeladen, als im Laufe des Abends fremde Personen erschienen und schwere Sachbeschädigungen verursachten.
Dabei wurden einige Fenster eingeschlagen, eine Kloschüssel und Fensterläden demoliert und die Außenanlage verwüstet. Aufgrund des Ausmaßes der Sachbeschädigungen sah sich die herbeigerufene Polizei veranlasst, die Geburtstagsfeier sofort zu beenden und die Grillhütte sowie das Außengelände bis zum Abschluss der Beweissicherung zu beschlagnahmen. Die Täter konnten bis dato noch nicht ermittelt werden.
Die Grillhütte kann laut der beschlossenen Satzungsänderung auch künftig zum Beispiel für eine Geburtstagsfeier eines 18-Jährigen zur Verfügung gestellt werden, allerdings unter der Prämisse, dass der eigentliche Mieter mindestens 30 Jahre alt ist und unterschreibt, für entstandene Schäden zu haften, hielt der Gemeinderat in seinem Beschluss fest.