Ein Mobiles Einsatzkommando der Polizei hat am Dienstag einen Geldabholer festgenommen, der eine Frau aus Miltenberg um 86 000 Euro betrügen wollte. Symbolfoto: dpa
Landkreis Miltenberg. (pol) Mit einem Love-Scamming-Betrug wollten Unbekannte von einer 58-Jährigen aus dem Landkreis Miltenberg 86.000 Euro ergaunern. Der Plan ging allerdings nach hinten los. Ein mobiles Einsatzkommando hat den Geldabholer nun in Baden-Württemberg festgenommen. Die Kriminalpolizei ermittelt nun in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg und fahndet auch nach den Hintermännern.
Bereits Ende Juni hatte ein bislang unbekannter Täter über eine "Dating-App" Kontakt mit der 58-Jährigen aufgenommen und sie nach kurzer Zeit aufgefordert, 86.000 Euro auf ein ausländisches Konto zu überweisen. Der Landkreisbewohnerin war die Masche der Betrüger allerdings bekannt, sodass sie das Geld nicht ins Ausland transferieren ließ, sondern die Polizei verständigte. Zusammen mit der Geschädigten arrangierten die Ermittler ein fingiertes Treffen, bei dem nun ein Einsatzkommando der Polizei am Dienstag einen 28 Jahre alten Ägypter festnahm. Der Geldabholer sitzt derzeit in Untersuchungshaft.
Bei Love-Scamming handelt es sich um eine Betrugsmasche im Internet. In Online-Partnerbörsen und in sozialen Netzwerken sind die Scammer auf der Suche nach potenziellen Opfern. Ist ein Kontakt erst einmal hergestellt, werden diese mit Liebesbekundungen und Aufmerksamkeit überhäuft - und zwar einzig und allein mit dem Ziel, an das Geld der Opfer zu kommen. Ziele dieser Betrugsmasche sind meist Frauen. Denn die virtuellen Partner geben beispielsweise vor, bei einer Geschäftsreise nach Westafrika in Geldnot geraten zu sein. Oder sie benötigen Geld für eine wichtige Operation ihres Kindes oder eines Angehörigen. Auch gestohlene Koffer und Pässe, unbezahlter Lohn oder eine unbezahlte Hotelrechnung sollen das ahnungslose Opfer dazu bringen, Geld zu überweisen.
Die Kriminalpolizei Aschaffenburg mahnt hier zur besonderen Vorsicht, höhere Geldbeträge an Personen zu überweisen, zu denen ausschließlich virtueller Kontakt besteht. Letztlich ist nicht sicher, mit wem man es zu tun hat. Sollte ein Opfer erpresst werden, rät die Polizei, nicht darauf einzugehen und Anzeige zu erstatten.