Naturschutzbund kritisiert das Fledermausgutachten
Die Untersuchungen seien nach Ansicht des Naturschutzbund Rhein-Neckar-Odenwald "unvollständig und unzureichend"

Die Mopsfledermaus steht auf der Roten Liste gefährdeter Arten. Foto: dpa
Hardheim. (rüb) Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Ausweisung von vier Windkraftanlagen am "Kornberg" wird sich bis in den Herbst hinein ziehen, nachdem die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange auf Oktober verschoben wurde. Wie die RNZ nun aber erfuhr, gibt es dessen ungeachtet neue Kritikpunkte: Der Naturschutzbund Rhein-Neckar-Odenwald (Nabu) übt in einer Stellungnahme zu den Untersuchungen bezüglich des Fledermausaufkommens in dem betreffenden Gebiet harsche Kritik.
In dem Schreiben, das der RNZ vorliegt, heißt es unter anderem: "Die vorliegenden Untersuchungen zu den Fledermausvorkommen im Plangebiet sind unvollständig und unzureichend.Sie entsprechen in keinster Weise den Vorgaben der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, d. Red.)."
Trotz des Vorkommens einer Vielzahl von baumhöhlenbewohnenden Fledermaus-Arten (unter anderem Bechstein-Fledermaus und Mopsfledermaus) seien keine Netzfänge durchgeführt worden, um die Tiere zu besendern und Wochenstuben-Quartiere zu ermitteln, kritisiert der Nabu das vom Projektierer vorgelegte Gutachten. Stattdessen sei eine nicht nachvollziehbare Berechnung des Wochenstuben-Potentials durchgeführt worden, die nicht den Vorgaben der LUBW entsprech, somit unzureichend sei und von den Naturschutzverbänden nicht anerkannt werde.
"Bemerkenswert ist, dass die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) die am dritthäufigsten gefundene Fledermausart im Untersuchungsgebiet ist. Die Mopsfledermaus ist vom Aussterben bedroht (Rote Liste I Art in Baden-Württemberg und in der Bundesrepublik Deutschland)", heißt es weiter. Nach den FFH-Kriterien (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) werde ihr Erhaltungszustand als "ungünstig-schlecht" eingestuft. Daher müsse alles unternommen werden, um weitere Lebensraum-Verluste dieser Art zu verhindern.
Besondere Aufmerksamkeit verdiene auch das Vorkommen der Bechsteinfledermaus, die ebenfalls als Art von "besonderem gemeinschaftlichen Interesse" in der FFH-Richtlinie aufgelistet ist. Deutschland trage eine besondere nationale Verantwortung für die Erhaltung dieser Art. Sie sei auf der Roten Liste der Fledermäuse in Baden-Württemberg als "Stark gefährdet" eingestuft. Bei ihr sei nicht nur der Verlust an Quartieren relevant, sondern auch der Verlust an Jagdhabitaten, erklärt der Nabu.
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Das 51-seitige Fledermausgutachten, das die ZEAG Energie AG vorgelegt hat, kommt jedoch zu einem anderen Schluss: "Die Rodungen ... führen zu keinen signifikanten Auswirkungen auf die Jagdgebiete für im Waldbestand jagende Fledermäuse." Der Gemeindeverwaltungsverband wird im Oktober entscheiden müssen, welcher der beiden Sichtweisen er folgt.