Die Landesregierung forciert den Ausbau der Windkraft. Vor Ort gibt es jedoch immer häufiger Widerstand gegen den Bau von Windparks, so auch in Hardheim. Foto: R. Busch
Von Rüdiger Busch
Hardheim/Höpfingen. Die Bürgerinitiative für Gesundheit und Naturschutz Hardheim (BGN) setzt ihren Kampf gegen den Bau des interkommunalen Windparks "Kornberg-Dreimärker" mit voller Kraft fort: In einem Schreiben, das auch an die beiden Bürgermeister, an die Fraktionsvorsitzenden der beiden Gemeinderäte, den Gemeindeverwaltungsverband und das Landratsamt ging, weist die BGN mit Hilfe zweier Gutachten des "Landesverbands Baden-Württembergischer Bürgerinitiativen gegen Windkraft in Natur- und Kulturlandschaften" auf mögliche Verstöße gegen Bundes- und EU-Recht bei der Einführung erneuerbarer Energien hin.
"Mit diesen Gutachten möchten wir Entscheidungsträger, die an der Genehmigung von Windkraftanlagen beteiligt sind, auf ihre besondere Verantwortung hinweisen", heißt es in dem Schreiben, das vom Vorsitzenden Dieter Popp unterzeichnet worden ist. Gleichzeitig informiert die BGN darüber, dass die von ihr beauftragte Kanzlei Baumann (Würzburg) bei den beteiligten Behörden Akteneinsicht über das komplette Verfahren für den Bau des Windparks "Kornberg-Dreimärker" beantragt hat.
Wie die BGN in dem Schreiben weiter mitteilt, ist die von ihr in Auftrag gegebene artenschutzrechtliche Beobachtung des Gebiets "Kornberg-Dreimärker" noch nicht abgeschlossen. Das Gutachten werde in wenigen Wochen nachgereicht. Entgegen der Aussage von Bürgermeister Rohm, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen vorliegen, könne die BGN aber heute bereits Gegenteiliges bestätigen. Dieses Ergebnis stehe im Widerspruch zum Gutachten des Büros Beck (Darmstadt), das vom Projektierer ZEAG (Heilbronn) in Auftrag gegeben worden ist. "Wir nie ein Geheimnis daraus gemacht, dass die BGN das Gutachten des Büros Beck stark in Frage stellt", heißt es weiter.
Außerdem fordert die BGN Bürgermeister Volker Rohm dazu auf, die angeblich von der Bürgerinitiative ausgesprochenen Unwahrheiten im Detail zu benennen und spielt dabei auf eine in der RNZ abgedruckte Aussage des Bürgermeisters an, die er beim Neujahrsempfang getätigt hatte. "Wir stellen hiermit nochmals eindeutig klar, dass die BGN niemals Unwahrheiten ausgesprochen hat, geschweige denn verbreitet", heißt es in dem Schreiben.
Die beiden Gemeindeverwaltungen hätten den Bürgerwillen bei zwei Unterschriftenaktionen missachtet. "Auch die letzte Chance zur Befriedung, in dem man sich für das erweiterte Genehmigungsverfahren entscheidet, wurde vertan", kritisiert die BGN. Die ZEAG bzw. ihre Tochterfirmen hätten dies beantragen können. Dann hätten die Bürger bei einem Erörterungstermin die Gelegenheit bekommen, ihre Einwände persönlich vor Ort vorzubringen.
Die Gemeinde Hardheim müsse für den Windpark keine Fläche ausweisen: Mit den Flächen in Erfeld und Gerichtstetten sei der Windkraft bereits genügend Raum gegeben, meint die BGN und verweist auf das Planungsrecht als "Königsrecht einer Gemeinde" und den Paragrafen 36 Baugesetzbuch. Weshalb die Kommunen das Vorhaben dessen ungeachtet nicht stoppen, darauf müssten die beiden Bürgermeister eine Antwort geben.
"Die BGN verfolgt weiterhin das Ziel, den Bau des geplanten Windparks zu verhindern - mit offenem Visier und unter Einbeziehung aller verfügbaren Rechtsmittel!", kündigt die Bürgerinitiative am Ende des Schreibens an.