Wenn Corona vorhandene Probleme verstärkt
Die RNZ hat sich bei einem Friseur und einer Kosmetikerin umgesehen. Die Branche kämpft mit Pandemie, aber auch strukturellen Fragen.
Von Julian Baum
Weinheim. Seit vergangenem Freitag befindet sich Baden-Württemberg wieder in der Alarmstufe I. Damit gilt für körpernahe Dienstleistungen wieder die 2 G-Regelung. Ausnahme: Friseurbetriebe – hier gilt 3 G. Doch wie geht es den Friseuren und Kosmetikern? Offenbar so wie vielen anderen: Sie leiden durchaus unter der Pandemie, wenngleich diese "nur" das eine
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