Nach einem Punktesystem sollen acht der hier entstehenden 24 Wohnhäuser an Edigen-Neckarhäuser Bürger vergeben werden. Foto: Hofmann
Edingen-Neckarhausen. (joho) Anfang 2017 beschloss der Gemeinderat, den noch aus den 1990er Jahren stammenden Bebauungsplan "Wingertsäcker-Wiese" neu aufzulegen. Nach einiger Diskussion entschied das Gremium, dass die Wiese an der Hauptstraße Neckarhausen gegenüber der Bäko mit 24 Reihenhäusern bebaut werden soll.
Die Grundstücksvergabe sollte im Rahmen eines Investorenverfahrens ausgelobt werden; die Inhalte waren von einer Arbeitsgruppe vorbereitet worden. Darin war auch festgelegt, dass nach dem sogenannten "Einheimischenmodell" ein Drittel der 24 Häuser vom späteren Investor an Edingen-Neckarhäuser Bürger veräußert werden muss.
Zur Vergabe der begehrten Objekte einigte sich der Gemeinderat jetzt auf einen Modus Operandi. In drei festgelegten Kategorien werden Punkte vergeben. Hierzu zählen Vermögen/Einkommen, soziale Kriterien wie Familie/Kinder oder Schwerbehinderung sowie Verbundenheit mit der Gemeinde in Form von bisheriger Wohndauer, Vereinszugehörigkeit und Ehrenamt. Diese können sich maximal auf 40 (Vermögen), 50 (Soziales) und 65 (Verbundenheit) summieren. Die Verkaufsbedingungen sollen einkommensschwächeren Bürgern den Erwerb angemessenen Wohnraums ermöglichen. Jeder darf sich auf höchstens zwei Grundstücke bewerben, aber maximal eines erwerben. Die Abgabe mehrerer Einzelbewerbungen oder Gemeinschaftsbewerbungen führt zum Ausschluss aus dem gesamten Verfahren.
Außerdem darf der Bewerber nicht Eigentümer eines bebaubaren Grundstücks oder einer Wohnimmobilie in Edingen-Neckarhausen sein, Immobilieneigentum außerhalb der Gemeinde ist als Vermögen anzugeben. Der Bewerber darf maximal über ein Vermögen in Höhe des Grundstückswertes verfügen. Bei zwei sich gemeinsam bewerbenden Personen darf das gemeinsame Vermögen den Grundstückswert nicht übersteigen. Auch darf das Einkommen das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen eines Steuerpflichtigen in der Doppelgemeinde, 51.000 Euro, nicht übertreffen. Bei zwei Bewerbern werden die Einkommen addiert und dürfen die doppelte Obergrenze nicht überschreiten.
Info: Das Verfahren soll am 29. Mai ausgelobt werden, dann stehen auch online Unterlagen zur Verfügung.