Das Sozialministerium hat es bestätigt: Im Bodelschwingh-Heim lagern 38 000 ungeeignete Masken. Die Geschäftsführung hatte auf Bund und Land vertraut – und ist entsetzt. Foto: Kreutzer
Weinheim. (RNZ) Sie gelten als "Goldstandard" in der Pandemiebekämpfung: die FFP2-Masken. Seit Anfang Januar sind diese verpflichtend in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens vorgeschrieben. Doch viele Masken erfüllen die Anforderungen nicht. Das trifft auch das Bodelschwingh-Heim völlig unverschuldet. Die Einrichtung kann Tausende Masken, die Bund und Land zur Verfügung gestellt hatten, nicht mehr verwenden. Entsprechend groß ist der Ärger.
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Um gerade Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeeinrichtungen bestmöglich zu schützen, verordnete die Politik im Dezember 2020 den verpflichtenden Einsatz dieser Masken für Besucher und Mitarbeiter der Einrichtungen. Die partikelfilternden Halbmasken sind eigentlich "Staubmasken" für den Arbeitsschutz. Entsprechend der geltenden Norm müssen die Masken 95 Prozent der Partikel durch die speziellen Filterschichten abfiltern.
Gesichert ist diese Schutzfunktion europaweit durch eine einheitliche Norm. "Wir haben unsere Mitarbeiter bereits seit Ende Oktober mit den FFP2-Masken aus unserem eigenen Bestand ausgestattet, da wir die Gefahr einer zweiten Infektionswelle haben kommen sahen. Bereits 2020 erhielten wir circa 20.000 FFP2-Masken für unsere Mitarbeiter vom Bundesgesundheitsminister, allerdings mit dem Hinweis, diese nicht zu benutzen und für den Notfall einzulagern. Zertifikate suchte man dabei vergebens", berichtet der Geschäftsführer des Bodelschwingh-Heims, Christian Rupp. "Auch vom Land kam kurz vor dem Jahreswechsel noch eine Lieferung von 18.000 Stück für die Bewohner", so seine Geschäftsführungskollegin Jolanthe Schielek.
Eine große Anzahl Masken hat das Heim zu Beginn der Pandemie auf eigene Kosten erworben. "Dass wir dabei auf die erforderliche CE-Kennzeichnung, die vierstellige Nummer, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt, und alle weiteren umfangreichen Erfordernisse an die Qualität geachtet haben, war für uns selbstverständlich", ergänzt sie.
Immer wieder seien allerdings Stimmen laut geworden, dass unter Umständen die ausgelieferten Masken keinen zuverlässigen Schutz böten, weiß Schielek zu berichten.
Nun erhielt die Einrichtung, wie andere auch, ein Schreiben des Ministeriums für Soziales und Integration. Dort heißt es: "Das Land hat nach dem anhaltenden Insistieren der Verbände und anderer Gruppen im Januar alle FFP2-Landesmasken einer Prüfung durch die Dekra unterzogen." Fazit: Von 27 Herstellern erfüllen 13 deutlich nicht die Anforderungen.
"Wir sind entsetzt, da wir immer wieder die Qualität der Masken in Frage gestellt haben", hebt Schielek hervor. Es sei regelmäßig von offizieller Seite betont worden, dass der Schutz der Bewohner von Alten- und Pflegeheimen allerhöchste Priorität habe, ergänzt sie. "Wir haben Konzepte entwickelt, sie ständig angepasst, Strategien erarbeitet, um den Bewohnern Kontakte zu ermöglichen. Dass sich unsere Senioren auf Masken verlassen können, darauf hatten wir schon gesetzt", so Rupp.
Laut dem neuen Ergebnis hat etwa die Hälfte des Lagerbestandes nicht den Anforderungen an die europäische Norm genügt. Die Masken weisen eine "teilweise erhebliche Durchlässigkeit oberhalb des Normwertes" auf. "Im Rahmen der Landesverteilaktion an unser Haus waren ausschließlich Masken dieser minderen Qualität dabei." Daher darf keine Maske aus den bisherigen Lieferungen vom Bund oder Land in der Einrichtung weiter verwendet werden.
Für das Team des bedeutet dies: Rund 1000 Masken mussten eingesammelt werden. "Zudem sollen wir in einem Formular dem Sozialministerium melden, wie viele wir von welchem Hersteller erhalten haben", führt Schielek aus. Wann die 18.000 Ersatzmasken kommen, wissen die Geschäftsführer nicht. "Für den Übergang statten wir unsere Bewohner und Mitarbeiter mit Masken aus unserem Bestand aus", versichert Rupp, dass diese nicht auf Mängellisten stehen.
"Wir sind verärgert"
Vernichten darf die Einrichtung die insgesamt 38.000 ungeeigneten Masken, die im Keller lagern, nicht. "Zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Lieferanten dürfen die Kartons bis auf Weiteres nicht vernichtet werden", fordert das baden-württembergische Sozialministerium.
"Wir sind sehr verärgert und können nicht nachvollziehen, wenn Bund und Land Masken verschenken zum Schutz der Gruppe mit der höchsten Priorität, dass es dann Produkte minderer Qualität sind – und wir das Nachsehen haben", sagt die Geschäftsführerin. Die Besucher können ihre FFP2-Masken weiterhin tragen, wenn sie, nach negativem Schnelltest, in die Einrichtung wollen. "Wir können nicht jede einzelne Maske kontrollieren."
Anfang des Monates hat das Team die zweitägige erste Runde der "Mammutaufgabe Impfen" erfolgreich abgeschlossen. 114 Mitarbeiter und 173 Senioren aus den Bereichen Heim, Tagespflege und Betreutes Wohnen in der Geiersbergstraße wurden von drei mobilen Impfteams mit 15 Personen geimpft. "Den Impfstoff haben alle gut vertragen. Anfang März kommt dann die zweite Impfung", berichtet Rupp.