Plus Social Media

Info oder Schleichwerbung? BGH prüft Instagram-Postings

Wann müssen Influencerinnen ihre Beiträge als Werbung kennzeichnen? Der BGH prüft das gleich anhand von drei Fällen, darunter Cathy Hummels. Die Branche und auch Juristen hoffen auf Klarheit.

29.07.2021 UPDATE: 28.07.2021 18:53 Uhr 1 Minute, 56 Sekunden
Instagram
Auf dem Bildschirm eines Smartphones sieht man die Timeline in der App Instagram. Foto: Fabian Sommer/dpa

Karlsruhe (dpa) - Sie posten auf Instagram Fotos und Videos von sich Zuhause, auf Reisen oder von Mode- und Fitnesstrends - und Hinweise, auf welche Mittelchen sie schwören oder wo sie die schicke Tasche gekauft haben. Ist das noch Information oder schon Schleichwerbung?

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüfte das anhand von drei Influencerinnen; darunter Cathy Hummels, die Ehefrau von

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+