BGH: Youtube muss E-Mails von Raubkopierern nicht nennen
Wie groß ist das Entdeckungsrisiko für Raubkopierer, die geschützte Filme bei Youtube hochladen? Einige wichtige Daten muss der Plattformbetreiber jedenfalls nicht preisgeben, bestätigt der BGH. Es hängt an einer Formulierung im Gesetz.

Karlsruhe (dpa) - Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss das Unternehmen lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben.
Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
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