EuGH stärkt Verbraucher bei Bankkarten-Verlust
Das kontaktlose Bezahlen mit Bank- oder Kreditkarten boomt. Doch wie sicher ist das NFC-Verfahren? Wer haftet, wenn die Karte abhanden kommt? Und können Betrüger heimlich Zahlungen provozieren? Der EuGH hat sich mit einem Urteil an die Seite der Verbraucher gestellt.
Luxemburg (dpa) - Beim Verlust einer Bankkarte mit kontaktloser Bezahlfunktion hat der Europäische Gerichtshof die Verbraucher in der EU gestärkt.
Nach einem Urteil vom Mittwoch trägt der Kunde nicht das Risiko für Zahlungen, die vorgenommen werden, nachdem er das Abhandenkommen einer Karte bei der Bank gemeldet hat. Diese könne nicht einfach behaupten, dass es technisch unmöglich sei,
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+