Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen
Ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße können Verbraucherschützer bei Internet-Riesen wie Facebook klagen.
Luxemburg (dpa) - In der Frage, ob Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen bei Internet-Riesen wie Facebook anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen, zeichnet sich ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentralen ab.
Der Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam jedenfalls zu dem Schluss, dass die Verbände klageberechtigt sind, auch wenn sie keinen konkreten Auftrag
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