Plus EuGH-Gutachten

Verbraucherschützer dürfen gegen Facebook klagen

Ohne konkreten Auftrag von Betroffenen gegen Datenschutzverstöße können Verbraucherschützer bei Internet-Riesen wie Facebook klagen.

02.12.2021 UPDATE: 02.12.2021 10:43 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Facebook
Das Facebook-Logo spiegelt sich in einem Auge. Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Luxemburg (dpa) - In der Frage, ob Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen bei Internet-Riesen wie Facebook anstelle betroffener Nutzer vor Gericht ziehen dürfen, zeichnet sich ein Urteil zugunsten der Verbraucherzentralen ab.

Der Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) kam jedenfalls zu dem Schluss, dass die Verbände klageberechtigt sind, auch wenn sie keinen konkreten Auftrag

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+