Facebook muss Nutzer vorab über Sperr-Absicht informieren
Im Jahr 2018 löschte Facebook zwei Beiträge, in denen abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben wurde, und sperrte die beiden Nutzer. Diese zogen vor Gericht. Nun fällte der BGH ein Urteil.
Karlsruhe (dpa) - Für Facebook wird es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aufwendiger, Nutzer wegen Verstößen gegen Regeln des Online-Netzwerks zu sperren.
Die Betroffenen sind zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären. Über die Entfernung eines Beitrags muss zumindest nachträglich informiert werden. Zugleich hielt
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