BGH prüft Haftung bei WLAN-Hotspots und in Anonym-Netzwerk
Ein neues Gesetz soll WLAN-Nutzer schützen - und schafft die so genannte Störerhaftung für Rechtsverstöße bei offenen Hotspots ab. Doch wie schützt man dann Urheberrechte? Der BGH prüft das auch im Fall des Anonym-Netzwerks Tor.
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof nimmt das neue Telemediengesetz unter die Lupe und prüft dabei auch die Verantwortung bei Rechtsverstößen im Anonym-Netzwerk Tor.
Bei der BGH-Verhandlung in Karlsruhe ging es um die Frage, ob der Inhaber eines WLAN-Anschlusses wegen Urheberrechtsverletzungen, die andere über seinen Anschluss begangen haben, auch nach neuem Recht auf Unterlassung
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