Gelesene E-Books dürfen nicht weiterverkauft werden
Ein Buch lesen und dann weiterverkaufen - für viele Verbraucher ist das selbstverständlich. Aber dürften auch E-Books über einen Online-Händler mehrfach den Besitzer wechseln? Das höchste EU-Gericht hat geurteilt.
Luxemburg (dpa) - Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine "öffentliche Wiedergabe", für die es die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.
Hintergrund ist
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+