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Verfassungsgericht kippt Versammlungsverbot für Heidenau komplett

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau komplett aufgehoben. Das sagte ein Sprecher in Karlsruhe. Die Richter entschieden, dass der "polizeiliche Notstand", mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinreichend belegt worden sei. Am Abend hatte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, dass das Versammlungsverbot teilweise bestehen bleibt. Nur das Willkommensfest des Bündnisses "Dresden Nazifrei" für Flüchtlinge durfte gestern stattfinden. Geplante neue Aufmärsche von rechten Gruppen am Wochenende blieben demnach verboten.

29.08.2015 UPDATE: 29.08.2015 13:31 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau komplett aufgehoben. Das sagte ein Sprecher in Karlsruhe. Die Richter entschieden, dass der "polizeiliche Notstand", mit dem der Landkreis das Verbot begründet hatte, nicht hinreichend belegt worden sei. Am Abend hatte das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschieden, dass das

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