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Umwelthilfe und VW streiten vor Gericht um Abgas-Aussagen

Düsseldorf (dpa) - Was darf eine Verbraucherschutzorganisation in der Öffentlichkeit über die Abgaswerte eines VW sagen? Um diese Frage geht es heute vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf Basis eigener Messungen behauptet, der Stickoxid-Ausstoß von VW-Dieselmotoren liege trotz der nachgerüsteten Software über dem zulässigen Grenzwert. Dagegen hatte der VW-Konzern eine Einstweilige Verfügung erwirkt. VW argumentiert, für den Grenzwert sei eine Labormessung verbindlich, die von der Umwelthilfe vorgenommene "Realmessung" im Straßenverkehr sei ohne Aussagekraft.

24.05.2017 UPDATE: 24.05.2017 04:56 Uhr 18 Sekunden

Düsseldorf (dpa) - Was darf eine Verbraucherschutzorganisation in der Öffentlichkeit über die Abgaswerte eines VW sagen? Um diese Frage geht es heute vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Deutsche Umwelthilfe hatte auf Basis eigener Messungen behauptet, der Stickoxid-Ausstoß von VW-Dieselmotoren liege trotz der nachgerüsteten Software über dem zulässigen Grenzwert. Dagegen hatte der VW-Konzern

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