Stuhl weggezogen: Gericht lässt Schüler nach Streich laufen
Hannover (dpa) - Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor Amtsgericht Hannover. Dort ist ein 17-Jähriger jedoch ohne ein Schmerzensgeld davongekommen. Das Gericht wies die Klage des Opfers ab, weil Kinder für Neckereien untereinander im Klassenzimmer in der Regel nicht haften müssen. Der heute 17-Jährige hatte in der neunten Klasse seinem Sitznachbarn den Stuhl weggezogen. Dieser erlitt Prellungen sowie Blutergüsse. Weil das Opfer unter der Bluterkrankheit leidet, wurde der Junge anschließend drei Tage im Krankenhaus beobachtet. Monatelang litt er unter Schmerzen.
Hannover (dpa) - Er zog seinem Mitschüler den Stuhl weg und landete deshalb vor Amtsgericht Hannover. Dort ist ein 17-Jähriger jedoch ohne ein Schmerzensgeld davongekommen. Das Gericht wies die Klage des Opfers ab, weil Kinder für Neckereien untereinander im Klassenzimmer in der Regel nicht haften müssen. Der heute 17-Jährige hatte in der neunten Klasse seinem Sitznachbarn den Stuhl
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