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Stiefmutter von Emily muss ins Gefängnis - Urteil rechtskräftig

Karlsruhe (dpa) - Die Stiefmutter der gewaltsam zu Tode gekommenen Emily aus Sachsen-Anhalt muss ins Gefängnis. Die Verurteilung durch das Landgericht Stendal ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Frau sowie von Emilys Vater zurück, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Die Stiefmutter war zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie das 18 Monate alte Kind so stark geschüttelt hatte, dass es im Februar 2015 mit schweren Hirnverletzungen starb. Der mitangeklagte Vater erhielt eine Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung durch Unterlassen.

19.05.2016 UPDATE: 19.05.2016 12:56 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Die Stiefmutter der gewaltsam zu Tode gekommenen Emily aus Sachsen-Anhalt muss ins Gefängnis. Die Verurteilung durch das Landgericht Stendal ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision der Frau sowie von Emilys Vater zurück, wie ein Sprecher des Landgerichts mitteilte. Die Stiefmutter war zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil sie das 18

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