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Rechtsstreit ums Pinkeln im Stehen in nächster Instanz

Düsseldorf (dpa) - Das Landgericht in Düsseldorf muss sich heute mit dem Urinieren im Stehen befassen. Ein Vermieter streitet sich mit einem ehemaligen Mieter um die Schäden durch Urinspritzer auf dem Marmorboden. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz zugunsten des Mieters entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Bodens hinweisen müssen. Dagegen war der Vermieter in die Berufung gezogen.

01.10.2015 UPDATE: 01.10.2015 00:31 Uhr 18 Sekunden

Düsseldorf (dpa) - Das Landgericht in Düsseldorf muss sich heute mit dem Urinieren im Stehen befassen. Ein Vermieter streitet sich mit einem ehemaligen Mieter um die Schäden durch Urinspritzer auf dem Marmorboden. Das Amtsgericht hatte in erster Instanz zugunsten des Mieters entschieden: Mieter dürfen auf der Toilette ihrer Wohnung im Stehen pinkeln. Dies gehöre zum vertragsgemäßen Gebrauch

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