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Rauchen auf dem Balkon Thema für BGH 

Karlsruhe (dpa) - Darf man auf dem Balkon rauchen, wann man will? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Ein Nichtraucher-Ehepaar aus Brandenburg will erreichen, dass die Nachbarn sich nur zu bestimmten Zeiten eine Zigarette auf dem Balkon anzünden dürfen. In den Vorinstanzen sind sie damit gescheitert. Ein Rauchverbot sei mit der vom Grundgesetz geschützten Freiheit der Lebensführung nicht vereinbar, sagten die Gerichte. Ob der BGH in der Sache schon heute eine Entscheidung fällt, ist offen.

16.01.2015 UPDATE: 16.01.2015 08:31 Uhr 18 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Darf man auf dem Balkon rauchen, wann man will? Mit dieser Frage beschäftigt sich heute der Bundesgerichtshof. Ein Nichtraucher-Ehepaar aus Brandenburg will erreichen, dass die Nachbarn sich nur zu bestimmten Zeiten eine Zigarette auf dem Balkon anzünden dürfen. In den Vorinstanzen sind sie damit gescheitert. Ein Rauchverbot sei mit der vom Grundgesetz geschützten Freiheit

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