NSU-Prozess kann weitergehen: Befangenheitsanträge abgelehnt
München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben sind erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter im Münchner NSU-Prozess gescheitert. Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten gestellt hatten. Damit kann der Prozess weitergehen. Heute soll es um das Waffenarsenal des NSU gehen. Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin aller Verbrechen des NSU verantworten. Dazu gehören die neun rassistisch motivierten Morde der Gruppe. Wohlleben soll die Tatwaffe beschafft haben.
München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe und der Mitangeklagte Ralf Wohlleben sind erneut mit einem Befangenheitsantrag gegen die Richter im Münchner NSU-Prozess gescheitert. Ein Senat des Oberlandesgerichts München lehnte einen Antrag ab, den die beiden Angeklagten gestellt hatten. Damit kann der Prozess weitergehen. Heute soll es um das Waffenarsenal des NSU gehen.
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