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Grundsatzurteil zu Schadenersatz bei Streiks erwartet

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht will heute über Schadenersatzansprüche nach Fluglotsenstreiks entscheiden. Erwartet wird ein Grundsatzurteil zu der Frage, ob Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen für Folgekosten von Arbeitskämpfen haftbar gemacht werden können. Mehrere Fluggesellschaften haben gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung geklagt. Sie verlangen wegen Flugausfällen und Verspätungen in zwei Fällen insgesamt rund 3,2 Millionen Euro Schadenersatz.

25.08.2015 UPDATE: 25.08.2015 08:11 Uhr 13 Sekunden

Erfurt (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht will heute über Schadenersatzansprüche nach Fluglotsenstreiks entscheiden. Erwartet wird ein Grundsatzurteil zu der Frage, ob Gewerkschaften von nicht bestreikten Unternehmen für Folgekosten von Arbeitskämpfen haftbar gemacht werden können. Mehrere Fluggesellschaften haben gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung geklagt. Sie verlangen wegen

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