Plus

Fluggesellschaften dürfen vollen Ticketpreis bei Buchung verlangen

Karlsruhe (dpa) - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof. Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollte entsprechende Klauseln von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen.

16.02.2016 UPDATE: 16.02.2016 16:56 Uhr 13 Sekunden

Karlsruhe (dpa) - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof. Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt. Die Verbraucherzentrale

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+