Fluggesellschaften dürfen vollen Ticketpreis bei Buchung verlangen
Karlsruhe (dpa) - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof. Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wollte entsprechende Klauseln von Lufthansa, Condor und TuiFly zu Fall bringen.
Karlsruhe (dpa) - Fluggesellschaften dürfen den vollen Ticketpreis direkt bei der Buchung verlangen. Das gelte unabhängig vom Preis und vom Zeitraum zwischen dem Kauf des Flugscheins und dem Reisetermin, entschied der Bundesgerichtshof. Durch entsprechende Formulierungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen würden Passagiere nicht unangemessen benachteiligt. Die Verbraucherzentrale
+ Analysen
Meine RNZ+
- Zugang zu allen Inhalten von RNZ+ und unserem exklusiven Trauerportal
- Top-Themen regional, aus Deutschland und der Welt
- Weniger Werbung mit RNZ+
- 1 Monat einmalig 0,99 €
- danach 6,90 € pro Monat
- Zugriff auf alle RNZ+ Artikel
- inkl. gratis Live-App
- Digital Plus 5,30 € pro Monat
- inkl. E-Paper
- Alle RNZ+ Artikel & gratis Live-App