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EuGH lässt Dextro Energy abblitzen

Luxemburg (dpa) - Der deutsche Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies eine Klage des Unternehmens ab. Dieses wollte sein Produkt mit Sätzen wie "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" anpreisen. Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche Expertise, die den Nutzen von Traubenzucker für körperliche Betätigung bestätigte. Die Kommission meint, das verwirre Verbraucher, weil empfohlen werde, weniger Zucker zu sich zu nehmen.

08.06.2017 UPDATE: 08.06.2017 12:51 Uhr 18 Sekunden

Luxemburg (dpa) - Der deutsche Hersteller Dextro Energy darf auch künftig nicht mit angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben. Der Europäische Gerichtshof wies eine Klage des Unternehmens ab. Dieses wollte sein Produkt mit Sätzen wie "Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung" anpreisen. Dextro Energy berief sich unter anderem auf eine wissenschaftliche

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